Thüringen: Neuer Familienrat soll den Familienförderplan besser machen

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Im Erfurter Augustinerkloster hat sich heute der Thüringer Landesfamilienrat konstituiert. Zentrale Aufgabe ist die Unterstützung des Familienministeriums bei der Erarbeitung des Landesfamilienförderplans sowie dessen Fortschreibung und Weiterentwicklung.

Dazu erklärt Familienministerin Heike Werner: „Um sowohl Familien als auch ältere Menschen ernst zu nehmen und wirksam unterstützen zu können, braucht es Kenntnis über ihre Lebenswelten. Mit dem Landesfamilienrat haben wir nun ein Gremium aus Verbänden, Institutionen und Akteuren, das die Thüringer Familien, Senioreninnen und Senioren in ihrer gesamten Vielfalt abbildet. Eine zentrale Aufgabe des Landesfamilienrates wird es sein, die Thüringer Familienförderung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Lebensqualität aller Thüringerinnen und Thüringer – egal welchen Alters – weiter zu erhöhen. So gehen wir die familienpolitischen Herausforderungen der Zukunft an.“

Der Landesfamilienrat versteht sich als Netzwerk aller Thüringer Akteure der Familien- und Seniorenpolitik. Zusammensetzung und Berufung sind der anhängenden Geschäftsordnung zu entnehmen. Neben der fachlichen Beteiligung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesfamilienförderplanes soll auch eine regelmäßige Konsultation im Rahmen fachpolitischer Diskurse auf Landesebene stattfinden. Den Vorsitz des Landesfamilienrates hat Familienministerin Heike Werner.

Zum Hintergrund:

Auf der kommunalen Ebene wird die Familienförderung seit dem Jahr 2019 durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ bedarfsgerecht gestaltet. Auf der Basis von Bestands- und Bedarfsanalyse, Zielbildung, Maßnahmenplanung und Evaluation entwickeln die Landkreise und kreisfreie Städten ihre Familienförderung seitdem eigenverantwortlich weiter. Damit wird die größtmögliche Ausrichtung an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort gewährleistet.

Auch die landesweite Familienförderung soll dem Anspruch einer bedarfsgerechten Förderung gerecht werden. Deshalb sieht das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz die Erstellung eines Landesfamilienförderplans vor, welcher in Zusammenarbeit mit dem nun gegründeten Landesfamilienrat entwickelt werden soll. In Zusammenarbeit mit Familienverbänden, Familien- und Seniorenprojekten, den Thüringer Familienferienstätten und Projektträgern der Familienbildung wurde in den vergangenen Monaten die Landesfamilienförderung in den Jahren 2017 bis 2020 evaluiert. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte zur Verstetigung und Verbesserung finden sich in einem umfangreichen Zielekatalog wieder. Zu den wesentlichen Eckpunkten zählen unter anderem:

  • die Förderung der Familienferienstätten sowie weiterer Einrichtungen der Familienerholung und Familienbildung
  • Bildungsangebote zur Sensibilisierung für Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben
  • Informationsangebote zur Familienförderung mehrsprachig und in leichter Sprache
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung von Familien
  • Ausrichtung der Projektförderung insbesondere auch mit Fokus auf den ländlichen Raum
  • bedarfsgerechte Wohnberatungsangebote für Seniorinnen und Senioren
  • Ausbau und Verstetigung intergenerativer Projekte
  • flächendeckende Beratung und Unterstützung älterer Menschen durch die Thüringer Seniorenbüros

Quelle

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