Thüringen: Einhaltung der Schuldenbremse wird in den nächsten Jahren problematisch

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat gestern dem Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 vorgestellt. Darin wird der Finanzrahmen für die kommenden Jahre, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, abgesteckt. Das Jahr 2020 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan unter Berücksichtigung des Entwurfs zum Nachtragshaushalt 2020. Die Werte für das Jahr 2021 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett ebenfalls im August beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2024 wurden bereits die Ergebnisse der September-Steuerschätzung 2020 zugrunde gelegt.

„Die Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist ein Alarmsignal, da in ihr die erheblichen Konsolidierungsbedarfe im Zeitraum 2022 bis 2024 sichtbar werden. Infolge der Corona-Krise werden sich nach der aktuellen Steuerschätzung die Steuereinnahmen deutlich weniger dynamisch entwickeln als noch im vergangenen Jahr angenommen. Beispielsweise für das Jahr 2022 bleiben die aktuellen Prognosen gegenüber Oktober 2019 um rund 500 Millionen Euro zurück“, sagte Heike Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin erfüllt mit Sorge, dass den sinkenden Einnahmen steigende Ausgaben gegenüberstehen.

„Von 2019 nach 2020 steigt das Ausgabevolumen ohne Zuführung an das Sondervermögen um 4,2 Prozent. Es wächst nach 2021 um weitere 2,5 Prozent. Insbesondere die unter anderem wegen der Aussetzung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) ungebremst wachsenden Personalausgaben sowie der stark angewachsene Anteil landesgesetzlich fixierter Ausgaben verfestigen das hohe Ausgabeniveau. Hier erweist es sich als problematisch, dass wir uns für den Haushalt 2021 nicht auf das Ist des Jahres 2019 als Grundlage verständigen konnten“, sagte Heike Taubert. Eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre wird laut Thüringer Finanzministerin das Einhalten der Schuldenbremse sein.

„Die entsprechend des Entwurfs des Nachtragshaushalts im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise geplanten Schulden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro müssen entsprechend den Reglungen zur Schuldenbremse getilgt werden. Für die Jahre 2022 bis 2026 ergibt sich hieraus eine durchschnittliche jährliche Tilgung von rund 364 Millionen Euro. Eine Aussetzung der Tilgung ist nur in 2021 noch möglich. Ab dem Jahr 2022 kommt eine Kreditaufnahme nicht mehr in Betracht, sodass ab diesem Jahr die Tilgung beginnen muss“, so Heike Taubert.

Der Tilgungszeitraum von fünf Jahren für die geplante Kreditaufnahme ergibt sich zwingend aus § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung. Laut Thüringer Finanzministerin wird es also darauf ankommen, spätestens mit der Haushaltsaufstellung 2022 das bisherige Ausgabeverhalten grundlegend zu überdenken.

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

Quelle

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