Alltagsprobleme – wer haftet bei Beschädigungen?

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Im Alltag kann jederzeit ein Missgeschick passieren. Bei Schäden wird zwischen Allmählichkeitsschäden, die allmählich über einen gewissen Zeitraum entstehen sowie zwischen Gefälligkeitsschäden unterschieden. In beiden Fällen können Beschädigungen auftreten, die teure Reparaturen erfordern. Für die Kostenübernahme ist meist der Verursacher des Schadens zuständig.

Kann eine Haftpflichtversicherung vor Schadensforderungen schützen?

Nach dem Gesetz sind sowohl Unternehmen als auch Bürger dazu verpflichtet, für alle Schäden, die sie schuldhaft anderen Personen zugefügt haben, zu haften. Mit der Haftungsverpflichtung ist das rechtliche Einstehen für einen Schaden, der aufgrund von Eigenverschulden entstanden ist, gemeint. Die Pflicht zur Schadensbegleichung erstreckt sich dabei auf die volle Höhe des Schadens und kann bedeuten, dass der Schadensverursacher sein gesamtes Vermögen für die Kostendeckung aufwenden muss. Um solche Situationen zu vermeiden, wird meist eine Haftpflichtversicherung in Betracht gezogen, die vor den finanziellen Auswirkungen solcher Schäden schützen soll. Bei Haftpflichtversicherungen wird zwischen verschiedenen Formen unterschieden. So gibt es die Privathaftpflichtversicherung, die Schäden, die im Alltag entstehen können, abdeckt. Im gewerblichen Bereich findet man die Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken, während der Versicherungsschutz bei Schäden durch Haustiere von der Tierhalterhaftpflicht erbracht wird. Die Leistungen der Haftpflicht­versicherung können sich abhängig vom Anbieter und dem gewählten Tarif erheblich voneinander unterscheiden. Es hängt deshalb größtenteils von der Versicherungspolice ab, welche Schäden versichert sind und welche nicht. Anhand eines Haftpflichtversicherung-Vergleichs wie bei www.cosmosdirekt.de besteht die Möglichkeit, verschiedene Optionen miteinander zu vergleichen. Dabei empfiehlt es sich, insbesondere auf den Leistungsumfang und die Versicherungssumme zu achten. Außerdem ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen entspricht.

Worauf sollte beim Versicherungsschutz geachtet werden?

Im Allgemeinen sind in einer privaten Haftpflichtversicherung sowohl Sachschäden als auch Personenschäden, die aus Unachtsamkeit passieren, versichert. Zu den wichtigsten Leistungen der Privathaftpflicht gehört die Überprüfung, die im Schadensfall Klarheit bringen soll, ob eine Schadenersatzforderung an den Versicherten überhaupt berechtigt ist. Grundsätzlich werden von einer Haftpflichtversicherung nur Kosten für berechtigte Forderungen übernommen, während unberechtigte Ansprüche abgewiesen werden. Falls es zum Rechtsstreit kommt, greift der passive Rechtsschutz, sodass auch notwendige Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Beim Tarifvergleich für eine Haftpflichtversicherung sollte deshalb insbesondere auf die Versicherungssumme geachtet werden, da die Höhe der Gesamtsumme auch einen Einfluss auf den Leistungsumfang hat. Häufig wird eine niedrige Versicherungssumme in Betracht gezogen, um die Kosten für die Versicherung möglichst gering zu halten. Dies ist jedoch mit gewissen Risiken verbunden, denn falls der Schadensforderung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt, muss die Differenz vom Versicherungsnehmer beglichen werden. Da es bei Personenschäden meist um hohe Beträge geht, wird inzwischen bei der Haftpflicht eine Versicherungs­summe von mindestens 10 Millionen Euro empfohlen. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass die private Haftpflichtversicherung nicht gegen alle Risiken schützt. So sind bestimmte Schäden grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden an der eigenen Person oder am eigenen Besitz. Zu den weiteren Schäden, die ebenfalls nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sind, zählen beispielsweise Schäden, die infolge einer Straftat entstanden sind, Schäden durch Vertragsverletzungen (Geldstrafen) oder Beschädigungen, die Familienmitglieder untereinander verursacht haben. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass der Leistungskatalog einer Haftpflicht­versicherung den neuesten Anforderungen sowie dem eigenen Bedarf entspricht. Bei vielen Versicherern sind auch Miet­sach­schäden im Versicherungsschutz enthalten. Dadurch sind Schäden an fest eingebauten Gegenständen, die üblicherweise in Mietwohnungen vorhanden sind, wie die Badkeramik oder der Fliesenspiegel in der Küche abgedeckt.

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