Thüringen: Mehr Geld für Regelschullehrer

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Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen und soll vom Parlament noch vor den Landtagswahlen im Oktober verabschiedet werden.

„Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Besoldung der Regelschullehrer an die Besoldung der entsprechenden Lehrer in den anderen Bundesländern anzupassen“, so Taubert. Und weiter: „Damit wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit um die besten Lehrkräfte im Vergleich zu den umliegenden Bundesländern stärken.“
Mit diesem Schritt löst Taubert ihr Versprechen vom September 2018 ein. Nach der Anhebung des Eingangsamts für Regelschullehrer auf die Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage, hatte Taubert in der Plenarsitzung vom September des vergangenen Jahres eine weitere Anhebung auf die A 13 bereits angekündigt.

Dafür muss nun das Thüringer Besoldungsgesetz an einigen Stellen geändert werden. Im Klartext bedeutet dies eine Anhebung des Amtes des Regelschullehrers auf die Besoldungsgruppe A 13. „Bei den sogenannten Ein-Fach-Lehrkräften – Diplomlehrer mit der Lehrbefähigung für ein Fach an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen – haben wir uns auf die unbürokratischste Lösung verständigt. Ihre besoldungsrechtliche Gleichstellung wird gesetzlich festgeschrieben. Sie erhalten ab 2020 auch die Besoldungsgruppe A13. Damit würdigen wir die bislang geleistete Arbeit dieser Lehrerinnen und Lehrer, die in der Praxis häufig eben nicht nur ein Fach unterrichten“, sagt Bildungsminister Helmut Holter.

Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer und Verwendung an einem Gymnasium dürfen sich ebenfalls über eine Anhebung auf die A 13 freuen. Daneben werden bei der Festsetzung der Stufe des Grundgehaltes künftig auch die Zeiten einer Tätigkeit als Lehrkraft bei einer Ersatzschule in freier Trägerschaft berücksichtigt. Überdies stellt das neue Gesetz den Leiter einer Oberstufe einer berufsbildenden Schule mit dem Oberstufenleiter am Gymnasium in der Besoldung gleich.

Die Änderungen werden auf tarifbeschäftigte Lehrer entsprechend übertragen.

Aufgrund der Besoldungsverbesserungen entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro. „Die Kosten sind gerechtfertigt, der Beruf des Regelschullehrers muss attraktiv bleiben, um auch langfristig unser Bildungsniveau halten zu können“, so Finanzministerin Taubert.

Quelle

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