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Saalfeld: Sperrungen wegen Marktfestes

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Saalfeld: Sperrungen wegen Marktfestes

strong>Sperrungen im Überblick
Im Vorfeld und während der Veranstaltung müssen Autofahrer mit Einschränkungen rechnen

Das diesjährige Saalfelder Marktfest wirft bereits seine Schatten voraus. Auf dem Marktplatz wird die große Bühne aufgestellt. Der Klang von Hämmern, die auf Stahl treffen, hallt durch die Innenstadt. Planen werden aufgehängt, Metallträger zusammengeschraubt. Alles für vier Tage Partyspaß.

Wie in den vergangenen Jahren wird aber auch das Marktfest 2019 nicht ganz ohne Einschränkungen einhergehen. So ist bereits seit heute die Straße vor dem Saalfelder Rathaus gesperrt. Dort gilt zudem bis zum kommenden Montag ein absolutes Halteverbot für Autofahrer. Darüber hinaus tritt ab Mittwoch, den 12. Juni die „kleine Marktsperre“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Durchfahrt durch die Obere Straße Richtung Markt gesperrt. Die Sperre tritt um 8 Uhr in Kraft.

Auf den nächsten Einschnitt müssen sich Autofahrer ab dem kommenden Donnerstag um 17 Uhr einstellen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Köditzgasse zwischen Hotel Anker und der Saalstraße gesperrt.

Anlässlich des Zunftmarktes muss zudem der unbefestigte Parkplatz Auf dem Graben am Freitag ab 12 Uhr gesperrt werden. Ebenfalls am Freitag tritt die Sperrung des Kirchplatzes in Kraft. Ab 12 Uhr gilt auf dem gesamten Gelände ein Halteverbot.

Größere Einschränkungen gibt es zudem am 15. Ab 10 Uhr bis zum 16. Juni um 12 Uhr. In dieser Zeit gilt die „große Marktsperre“. Eine Zufahrt gen Innenstadt wird in dieser Zeit bereits ab dem Kreisverkehr Breitscheidstraße nicht mehr möglich sein.

Die Stadt bittet alle Autofahrer die geänderte Verkehrssituation zur Kenntnis zu nehmen und entsprechende Ausweichrouten einzuplanen.

Wie in den vergangenen Jahren werden die Besucher des Marktfestes gebeten, die vorgesehenen Parkplätze zu nutzen. Dafür stehen die Parkplätze an der Grünen Mitte (Knochstraße), Am Schießteich, am Bahnhof und in der Beulwitzer Straße zur Verfügung. Darüber hin aus bietet die KomBus über das gesamte Marktfestwochenende einen Shuttle-Service an. Die genauen Fahrzeiten können im Internet unter www.kombus-online.de eingesehen werden.

Auch was den Jugendschutz angeht, gibt es zur aktuellen Auflage des Marktfestes wieder einiges zu beachten. So gelten für die Marktfestbühne die grundsätzlichen Regeln des Jugendschutzes. Jugendliche unter 14 Jahren wird der Einlass nur mit einer Begleitperson und einer Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) gewährt. Für die Freibadbühne gilt generell ein Einlassalter von 18 Jahren. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche die Veranstaltung im Freibad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und unter Vorlage eines Muttizettels besuchen.

Quelle.

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