Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:
Die Wahllokale haben in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimmen abgeben. Selbst wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, ist die Stimmabgabe im Wahllokal möglich.
Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis hilfreich, aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts im Wege.
Bitte denken Sie jedoch stets daran, nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung, unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal zu nehmen.