17 Parteien und politische Vereinigungen wollen an der Landtagswahl teilnehmen

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Am 29. Juli 2019, 18 Uhr endete die Frist zur Einreichung der Beteiligungsanzeigen für eine Teilnahme an der Thüringer Landtagswahl 2019.
17 Parteien und politische Vereinigungen (2014: 6) haben bis zu diesem Zeitpunkt dem Landeswahlleiter angezeigt, dass Sie an der Landtagswahl 2019 teilnehmen wollen.

Nur Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können ihre Wahlvorschläge direkt beim Landeswahlleiter bzw. bei den Kreiswahlleitern einreichen. Alle anderen Parteien und politische Vereinigungen müssen zuvor ihre Beteiligung schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen.

Nachfolgende Parteien und sonstige politische Vereinigungen haben fristgerecht ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt (alphabetische Reihenfolge):

Parteiname – Kurzbezeichnung
1 Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL TIERSCHUTZ hier!
2 Basisdemokratie jetzt – Thüringen Basisdemokratie jetzt
3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE
4 Bündnis Grundeinkommen – die Grundeinkommenspartei BGE
5 Demokratie DIREKT! Thüringen – DIE DIREKTE!
6 DEUTSCHE GERECHTIGKEITS PARTEI – DEGP
7 Die blaue Partei Thüringen – Blaue #TeamPetry Thüringen
8 Graue Panther – Graue Panther
9 Kommunistische Partei Deutschlands – KPD
10 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands – MLPD
11 Menschliche Welt – MENSCHLICHE WELT
12 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD
13 Ökologisch-Demokratische Partei / Familie, Gerechtigkeit, Umwelt – ÖDP / Familie ..
14 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Die PARTEI
15 Partei für Gesundheitsforschung -Gesundheitsforschung
16 Piratenpartei Deutschland – PIRATEN
17 PRO THÜRINGEN – PRO THÜRINGEN

Über die Anerkennung dieser politischen Vereinigungen als Partei entscheidet der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 16. August 2019. Die öffentliche Sitzung wird ab 10 Uhr im Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3 in Erfurt stattfinden. Wahlvorschläge sowie die vom Wahlgesetz und der Wahlordnung geforderten Unterlagen müssen bis spätestens 22. August 2019, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Die Landeslisten sind beim Landeswahlleiter und die Wahlkreisvorschläge beim Kreiswahlleiter einzureichen. Über deren Zulassung entscheiden der Landeswahlausschuss bzw. die Wahlkreisausschüsse am 30. August 2019.

 

Quelle: Landeswahlleiter, Thüringer Landesamt für Statistik.

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