Drei Wolfs-Hund-Hybride erschossen

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© Bundesforst

Angesichts der beginnenden Weidesaison hatte das Umweltministerium seine Bemühungen zum Fang und Abschuss der Hybriden in den vergangenen Wochen intensiviert. Begünstigt durch den Wintereinbruch und das im Schnee leichtere Fährtenlesen gelang der Abschuss von drei Hybriden. Ein weiteres Tier – nach Augenschein des Rissgutachters ebenfalls ein Hybrid – wurde erst vorgestern mit Verletzungen an einem Bahngleis bei Gotha aufgefunden. Auszugehen ist davon, dass es von einer Bahn erfasst worden ist. Die Gen-Analyse des Tieres dauert allerdings noch an. Die drei geschossenen Tiere sind eindeutig Hybriden und im Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, um sie zu Forschungszwecken zu untersuchen.

Ministerin Anja Siegesmund: „Wir standen seit dem Bekanntwerden der sechs Wolf-Hund-Mischlinge vor der Aufgabe, die Tiere aus der freien Wildbahn zu entfernen. Dafür tragen wir Verantwortung – zum Schutz der bedrohten Art Wolf. Wir haben mit hohem Aufwand intensiv versucht, die Tiere lebend zu fangen, um sie in den alternativen Bärenpark nach Worbis zu bringen. Verabredungsgemäß sind Mittel in den Ausbau entsprechender Gehege in hoher fünfstelliger Höhe geflossen. Bei den Fallen haben wir auf Kasten- und Schwingfallen gesetzt, die in dieser Kombination und Dichte erstmals so in der Bundesrepublik aufgestellt worden sind. Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

Zum Monatsende werden die Fangbemühungen gestoppt. Dann beginnt die Setzzeit der Wildtiere, also die Zeit, in der Jungen zur Welt kommen. Das Risiko ist zu hoch, dass durch den Fang eines Muttertiers jedweder Art die zugehörigen Jungtiere sterben. Die Abschussbemühungen für die mutmaßlich zwei verbliebenen Hybriden gehen vorerst weiter. Das Umweltministerium geht weiterhin davon aus, dass sie sich auf dem Truppenübungsplatz befinden. Andere belastbare Informationen liegen derzeit nicht vor.

Quelle: Thüringer Umweltministerium.


Hintergrund

Sowohl Fang als auch Abschuss sind im Rahmen des bestehenden Wolfsmanagementplanes, der die Entnahme von Hybriden auf der Grundlage von europäischem und bundesdeutschem Naturschutzrecht zwingend vorschreibt, möglich. Auf der Basis der Empfehlungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf und des vom Institut Lupus erarbeiteten Entnahmekonzeptes hat das Umweltministerium die Durchführung der Maßnahmen in Auftrag gegeben. Der Abschuss von drei Hybriden erfolgte auf der Grundlage der Genehmigung durch die obere Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt.

Bereits Ende November hatte das sächsische Wolfs-Büro Lupus Rückzugsräume der Wölfin und ihrer Jungen herausgefunden und ein Konzept für das Fangen vorgelegt. Das Umweltministerium ließ kurzfristig durch den Nationalpark Bayerischer Wald zwei große Kastenfallen (Maße: 5 m x 1,5 m x 1,5 m; Gewicht je Falle: 500 kg) anfertigen. Eine baugleiche dritte Falle wurde aus dem Nationalpark entliehen. Zusätzlich wurden vom Nationalpark Harz zwei weitere große Kastenfallen ausgeliehen. Somit standen seit Mitte Dezember insgesamt fünf Kastenfallen zur Verfügung; Mitte Februar ergänzt durch Schlingfallen.

Weitere Infos erhalten sie unter folgendem, externen Link: http://thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/neues/101144/index.aspx.

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