Sowohl für Gastronomen als auch für Einzelhändler ist es eine wichtige Unterstützung – der Verzicht der Stadt Eisenach auf die Sondernutzungsgebühren für die Bewirtung im Freien oder für Plakataufsteller und Warenauslagen im öffentlichen Raum. Der Eisenacher Stadtrat hatte den Gebührenverzicht einstimmig beschlossen.
Rückwirkend vom 20. März 2020 bis zum 31. August brauchen Gastronomen und Einzelhändler keine Gebühren zahlen, wenn sie beispielsweise Tische und Stühle, Plakate und/oder Buchverkaufstische und sonstige Auslagen draußen aufstellen. „Wir stehen gemeinsam mit unseren lokalen Händlern und Gastronomen diese schwere Zeit durch“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Wer seine Sondernutzungsgebühr bereits gezahlt hat, kann diese anteilig erstattet bekommen. Dafür ist ein formloser Antrag bis zum 30. November 2020 an folgende E-Mailadresse notwendig: ordnungsamt@eisenach.de.