Rund 4,6 Mio Euro werden für aktuelle Mehraufwendungen freigegeben
Die am 23. März diesen Jahres erlassene Haushaltssperre in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro kann im ersten Schritt in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro aufgehoben werden. Nachdem vom Freistaat Thüringen sogenannte Stabilisierungszuweisungen in Höhe von rund 9,2 Millionen Euro eingegangen sind, kann nun nach der Halbjahresprognose der Ämter der Stadtverwaltung etwas aufgeatmet werden.
„Hintergrund der Sperre waren vor allem der Einsatz der gesamten finanziellen Kraft der Stadt Gera zum Schutz der Bevölkerung und die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus befürchteten Steuerausfälle.“, erklärt Oberbürgermeister Julian Vonarb. Dabei lobt er die Zusammenarbeit bei der Bewältigung der neuen finanziellen Herausforderungen durch die Pandemie mit den anderen kreisfreien Städten Thüringens.
„Ich bewerte die Zuweisungen als ersten besonderen Erfolg der gemeinsamen Forderung aller Oberbürgermeister*innen nach Unterstützung in der Krise.“ Bereits Ende Mai wurde geschätzt, dass die spürbaren finanziellen Belastungen der Kommunen bis mindestens 2023 andauern werden. Prognosen gingen schon zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass es 2020 zu einem Defizit von über 900 Millionen Euro durch Einbrüche der Einnahmen durch Gewerbesteuern, Einkommens- und Umsatzsteuern, sinkende Gebühren und steigende Ausgaben kommen würde.
Die Haushaltsmittel von 4,6 Millionen Euro werden nun in den Aufgabenbereichen freigegeben, bei denen es aus heutiger Sicht ein erhöhter Bedarf besteht. Insbesondere zeichnen sich in den Bereichen Soziales und Jugend erhebliche Mehraufwendungen ab. Die Entscheidung über eine weitere Entsperrung orientiert sich an der Entwicklung des Steueraufkommens in den nächsten Monaten, vor allen da im Juni erneut steuerliche Erleichterungen u.a. für die Gewerbesteuerzahler in Kraft getreten sind. Zudem wurde in der Stadtratssitzung am 04. Juni für Geraer Gastronomen mit Außenbereich die Befreiung von der Sondernutzungsgebühr von Mai bis Dezember 2020 beschlossen. Mit dem temporären Erlass sollte den Gastronomen mit Außenbewirtung ein zügiger und erfolgreicher Neustart unter den geltenden Schutzauflagen ermöglicht werden. Dies bedeute allerdings gleichzeitig ausbleibende Einnahmen für die Kommune.
Erst im Ergebnis der außerordentlichen Steuerschätzung im September wird sich die finanzielle Lage der Stadt genau abzeichnen. „Neben der Disziplin im laufenden Haushalt arbeiten wir bereits intensiv am Haushalt 2021. Aufgrund der Entwicklungen können wir allerdings nicht ausschließen, im folgenden Haushalt auf Bedarfszuweisungen angewiesen zu sein“, schätzt Bürgermeister und Finanzdezernent Kurt Dannenberg die zukünftigen Planungen ein. Einzubeziehen sei auch das Risiko einer etwaigen zweiten Welle der Pandemie. Daher sei eine voreilige Freigabe der gesamten gesperrten Haushaltsmittel derzeit noch nicht geboten, so Dannenberg.
Quelle: Stadt Gera.