Eisenach: Wasserquelle in der Bornstraße entdeckt

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Stadt Eisenach

Im Zuge der Bauarbeiten in der Johann-Sebastian-Bach-Straße haben Mitarbeiter des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal in der Bornstraße eine Wasserquelle entdeckt. Die Quelle befindet sich rund einen Meter unterhalb der Straßenoberfläche. Sie war mit einer Steinplatte abgedeckt und zugeschüttet. „Die Entdeckung der Quelle kam völlig überraschend. Sie ist nicht in den Unterlagen verzeichnet.“, sagt Tiefbauamtsleiter Bolko Schumann. Das Wasser der Quelle hat keinen funktionierenden Ablauf mehr, sondern suchte sich seinen Weg unterhalb der Steinplatte in den Straßenuntergrund hinein. „Weil das Wasser die Baugrube überflutet hat, musste es abgepumpt werden. Derzeit hat die Baufirma einen provisorischen Überlauf in den alten Abwasserkanal errichtet“, so Schumann weiter. Das darf allerdings keine Dauerlösung bleiben. Nach geltendem Wasserrecht muss das Wasser schadlos abgeleitet werden – in einen Vorfluter. Das ist in diesem Fall der nahegelegene Löbersbach, der in einem unterirdischen Gewölbe in der Wartburgallee fließt.

Für die Bauarbeiten rund um die Johann-Sebastian-Bach-Straße heißt das: Es muss eine Quellleitung verlegt werden, damit das Wasser in den Löbersbach gelangen kann. Die Leitung kann praktischerweise im Zuge der aktuellen Bauarbeiten verlegt werden, da im Straßenbereich ohnehin die Asphaltschichten und Rinne noch fehlen. Technisch und wirtschaftlich am besten ist es daher, die Quellleitung gleich mit zu verlegen. „Die Baukosten werden sich um rund 95.000 Euro erhöhen“, informiert Schumann. Die Summe umfasst die Planungs- und Baukosten sowie das Verlegen der Quellleitung. Weil sich die Quelle direkt auf der städtischen Straße befindet, ist die Stadt Eisenach die Eigentümerin, muss für Abhilfe sorgen und die Kosten tragen.

Per Eilentscheidung sind die erforderlichen 95.000 Euro frei gegeben worden. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden in der nächsten Sitzung am Donnerstag (19. April) per Berichtsvorlage informiert. Die Eilentscheidung war sachlich und zeitlich unabweisbar. Andernfalls hätten die Bauarbeiten zwei Wochen lang still gestanden. Das wiederum hätte eine Baubehinderungsanzeige zur Folge gehabt, die wiederum mit Kosten für die Stadt verbunden gewesen wäre – unter anderem für das Vorhalten der Baustelleneinrichtung, der Fahrzeuge/Maschinen, der Mitarbeiter usw.

Die Stadt hätte für den Stillstand ebenso aufkommen müssen, wie für die Kosten, die der Baufirma durch den Stillstand entstanden wären. Das Fachamt hatte geraten, die Arbeiten nicht zu verschieben, da das Wasser derzeit nicht korrekt abgeleitet werden kann. Die Bach-Straße zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu öffnen, um die Quellleitung zu verlegen, ist weder technisch noch wirtschaftlich vertretbar.

Quelle: Stadtverwaltung Eisenach.

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