Landesregelung zur Gebührenbefreiung steht noch aus
Die Schulträger Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Stadt Saalfeld/Saale und Stadt Rudolstadt haben sich auf ein einheitliches Vorgehen bei den Hortgebühren geeinigt. Das Land hatte einen Verzicht auf die Erhebung der Hortgebühren in den Zeiten der Schulschließungen angekündigt, die konkrete Regelung steht jedoch noch aus. Bis dahin ziehen die drei Schulträger die Beiträge für im Hort angemeldete Kinder weiter ein und erstatten die Beiträge, sobald die Landesregelung vorliegt.
Gleiches vereinbarten die Städte Saalfeld/Saale und Rudolstadt in Bezug auf die Kindergartengebühren.