Der Krisenstab des Landkreises Hildburghausen hat am heutigen Freitag, dem 26.02.2021 entschieden, dass die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, dem 01.03.2021 geschlossen werden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Inzidenzwertes von 200 mit dem heutigen Tag ist der Landkreis Hildburghausen angewiesen, die Schließung seiner Schulen und Kindertagesstätten ab dem 01.03.2021 vorzunehmen. Wir verweisen auf die heute erlassene Allgemeinverfügung. Diese gilt vorerst bis zum 15.03.2021, wird jedoch laufend im Hinblick auf ihre Erforderlichkeit überprüft.
“Dieser Schritt ist uns im Hinblick auf die Auswirkungen für die Familien und Einrichtungen sehr schwer gefallen,“ so der stellvertretende Landrat Dirk Lindner. „Wir haben heute wirklich sehr lange diskutiert, gleichwohl lässt uns der fachaufsichtliche Erlass des Sozialministerium keinen Entscheidungsspielraum.“ Die fachaufsichtliche Weisung des Gesundheitsministeriums legt ganz klar fest, dass beim Erreichen des maßgeblichen Inzidenzwertes von 200 seitens des Landkreises kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung zur Schließung mehr besteht.
„Wir haben im Krisenstab auch ganz kritisch die Bindung der Maßnahme ausschließlich an einen sich dynamisch entwickelnden Inzidenzwert diskutiert,“ so Lindner weiter. „Zudem findet die Maßgabe, dass die Schließung frühestens beendet werden kann, sofern der Inzidenzwert an mindestens 7 hintereinander ununterbrochenen Tagen den Wert von 200 unterschreitet, bei den Stabsmitgliedern keine Akzeptanz.“ Hier wird der Landkreis zeitnah das erneute Gespräch mit den zuständigen Ministerien suchen, um für die Zukunft eine praktikablere Handhabung der Problematik zu erwirken.
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Notbetreuung. Insofern stehen wir mit den Einrichtungen und den zuständigen Trägern in ständigem Austausch, so dass am Montag kein Kind vor verschlossenen Türen stehen wird.
Wir ersuchen alle Einwohnerinnern und Einwohner des Landkreises weiterhin um Akzeptanz und einen verantwortungsbewussten Umgang mit den infektionsschutzrechtlich gebotenen Maßnahmen.