Gera: Höhlerfest kann wie geplant stattfinden

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Trotz Warnstufe

Das Höhlerfest, das vom 1. bis 3. Oktober bereits zum 30. Mal veranstaltet wird, kann wie geplant stattfinden. Zwar gilt für die Stadt Gera seit dem 30. September 2021 die Corona-Warnstufe 1, diese hat aber keinen Einfluss auf den Erlaubnisbescheid für das Fest. Denn für das Höhlerfest gibt es ein Infektionsschutzkonzept, welches z.B. den Abstand zwischen den Verkaufsständen, die mögliche Einhaltung des Mindestabstandes zu den Veranstaltungen, die Pflicht zum Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen oder die 3G-Regel für die Inanspruchnahme von Angeboten in geschlossenen Räumen beinhaltet (Besuch der Höhler oder des Kultur- und Kongresszentrums). Das Gesundheitsamt empfiehlt zudem allen Gästen, überall dort, wo es aufgrund vieler Besucher eng wird, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch Abstände sollten – zum eigenen Schutz – weitestgehend eingehalten werden.

Die Corona-Warnstufe 1 bedeutet, dass die Stadt Gera eine Allgemeinverfügung erlassen muss, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Diese liegt momentan zur Abstimmung beim Land Thüringen und wird voraussichtlich am Montag veröffentlicht.

Ab Dienstag, dem 5. Oktober 2021 gelten dann folgende Regelungen:

–       Der Zugang zu Innenräumen von Gaststätten, Hotels, Schwimmbädern, Freizeit- und Erlebnisbädern und Thermen, Saunen, Fitnessstudios und Sporthallen ist nur möglich für Menschen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel)

–       Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden gilt ebenfalls die 3G-Regel

Hinweise zu den Tests:

o   Offiziell bescheinigte Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)

o   PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)

o   Selbsttests vor Ort und unter Beobachtung

o   Kind bis sechs Jahre ohne Symptome müssen nicht getestet werden

o   Als Nachweis gelten auch bescheinigte, in den Schulen durchgeführte Tests für Kinder bis 17 Jahre

–       Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden (10 Werktage vor der Veranstaltung)

–       Bei Veranstaltungen muss jeder Person rechnerisch vier Quadratmeter Raumgröße zur Verfügung gestellt werden

Für Schulen und Kitas und den organisierten Sport gelten die Regelungen der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO, zu finden unter www.corona.gera.de/verordnungen

Die Corona-Warnstufe 1 gilt so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz und die Hospitalisierungsrate an sieben aufeinander folgenden Tagen wieder die Werte von 35 bzw. 4 unterschreiten.

Autor: Stadt Gera.

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