Die Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-StundenDorfläden wird in diesem Jahr fortgesetzt und tritt am 17. Mai in Kraft. Die Förderanträge können bis 30. Juni eingereicht werden. „2021 konnten wir über die Richtlinie 24-Stunden-Dorfläden insgesamt 16 Dorfläden und Verkaufsautomaten in ganz Thüringen fördern. Diese Richtlinie ergänzt unsere bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten der Integrierten ländlichen Entwicklung, mit der wir seit 2015 bereits über 50 Projekte rund um Dorf- und Hofläden sowie Verkaufsautomaten in fast allen Landkreisen gefördert haben“, so Ministerin Susanna Karawanskij.
Die Richtlinie 24-Stunden-Dorfläden wurde am 20. April durch Ministerin Susanna Karawanskij unterzeichnet und wird am 16. Mai 2022 in der Ausgabe Nr. 20 des Thüringer Staatsanzeigers veröffentlicht. Am Tag danach tritt die Richtlinie in Kraft.
Mit der erneuerten Richtlinie können investive Vorhaben in Thüringen gefördert werden, mit denen die wohnortnahe Versorgung der Menschen auf dem Land mit Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke und Drogeriewaren gesichert, geschaffen und ausgedehnt werden. Die geförderten Läden oder Automaten müssen eine zeitunabhängige und autonome Nutzbarkeit im 24-Stunden-Betrieb gewährleisten. Über die Förderung können neue stationäre Nahversorgungsläden geschaffen, bestehende stationäre
Läden mit Verkaufsautomaten erweitert oder auf Selbstbedienung inklusive Installation eines Zugangs- und Bezahlsystems umgerüstet werden. Die Installation von Abholstationen („Click & Collect“) sowie andere Maßnahmen zum selbständigen und zeitunabhängigen Einkaufen sind ebenfalls förderfähig.
Über die Richtlinie können nun auch WLAN-Hotspots in den neuen oder erweiterten Läden sowie überdachte Mitfahrbänke mit der entsprechenden Software zur Fahrtenbuchung als Digitalisierungsvorhaben finanziell unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind weiterhin:
– kommunalen Gebietskörperschaften,
– natürliche Personen und Personengesellschaften,- Vereine und Verbände,
– sowie juristische Personen des Privatrechts, sofern sie eigenständige
Kleinst- und Kleinunternehmen sind.
Die Projektförderung erfolgt als nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung. Bei Kleinst- und Kleinunternehmen beträgt der Fördersatz bis zu 45 %, bei kommunalen Gebietskörperschaften, natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie Vereinen und Verbänden bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersätze können für finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände um bis zu 20 % erhöht werden. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro.
Förderanträge können bis zum 30. Juni 2022 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Stadtroda, Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda eingereicht werden.
Weitere Informationen können Sie der auf den Internetseiten des TMIL und TLLLR veröffentlichten unterzeichneten FR 24-h-Dorfläden entnehmen. Neben der Förderrichtlinie 24-Stunden-Läden gibt es bewährte Förderinstrumente für Dorfläden. Über diese wurden seit 2015 über 50 Dorf- und Hofläden sowie Verkaufsautomaten in allen Landesteilen gefördert. Die Art und Möglichkeit der Nutzung dieser Nahversorgungseinrichtungen liegt dabei im Ermessen der Projektträger und wird nicht durch vorgegebene Ladenkonzepte eingeschränkt.
Die Förderrichtlinie ILE/REVIT ist bis 31. Dezember 2023 in Kraft und wird auch über diesen Zeitraum hinaus fortgeführt werden. Für die Umsetzung investiver Projekte innerhalb dieser Richtlinie ILE/REVIT sind im Entwurf des Thüringer Haushaltsplans für das Jahr 2022 (Stand 5.10.2021) insgesamt rund 50 Mio. € veranschlagt.