Ilmenau: bereits 3.000 Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte eingegangen

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Gestern hat sich Finanzministerin Heike Taubert im Finanzamt Ilmenau selbst ein Bild über die Umsetzung der Grundsteuerreform gemacht.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. Besonders erfreulich ist die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Sie liegt in Ilmenau bei 93,2 Prozent“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Juli sind im Finanzamt Ilmenau bereits 3.149 Erklärungen eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 72.974 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.

Im gesamten Freistaat müssen bis zum 31. Oktober 2022 insgesamt 1,5 Mio. Grundstücksflächen gegenüber den Finanzämtern erklärt werden. Thüringenweit sind im vergangenen Monat schon 63.255 Erklärungen eingegangen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. „Beim Ausfüllen helfen unsere Musteranleitungen, die Schritt für Schritt die Eingabe der Daten in ELSTER erläutern“, sagt Heike Taubert. Die Anleitungen stehen unter https://finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung zum Download bereit.

Folgende Angaben müssen Erklärungspflichtige machen:

  • Aktenzeichen (ändert sich nicht und entspricht dem bisherigen)
  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, unterteilt in Zähler und Nenner
  • Grundstücksfläche (in m²)
  • Grundstücksart
  • Bodenrichtwert zum 1.1.2022 (bei Grundvermögen)
  • Ertragsmesszahl (bei Land- und Forstwirtschaft)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohn- und Nutzflächen (bei Wohngrundstücken)
  • Bruttogrundfläche (bei Nichtwohngrundstücken)
  • Eigentumsverhältnisse

Einige Angaben wurden den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bereits mit den im Mai versandten Informationsschreiben mitgeteilt. Mit Ausnahme des Aktenzeichens können die grundstücksbezogenen Daten aber auch im Grundsteuer Viewer Thüringen unter https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html abgefragt werden. „Wem das Informationsschreiben nicht zugegangen ist oder wem das Aktenzeichen fehlt, der kann sich an die Grundsteuer-Hotline oder die zuständige Bewertungsstelle wenden“, erklärt die Finanzministerin.

Die Telefonnummer der Grundsteuer-Hotline lautet 0361 – 573611 800. Die Telefonnummern der zuständigen Bewertungsstellen stehen im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de bereit (Rubrik „Standorte“à „Ansprechpartner“à „Bewertungsstelle“).

Auch wenn den Finanzämtern erklärungsrelevante Daten zum Teil bereits vorliegen, müssen die Erklärungspflichtigen die tatsächlichen Verhältnisse auf den 1. Januar 2022 wiedergeben, da die vorgehaltenen und bereitgestellten Daten insgesamt überprüft werden sollen und zum Teil nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

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