Thüringen: Welcher Verein spielt Musik bei Veranstaltungen?

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GEMA-Bedarfsanalyse

Ehrenamtlich tätige Vereine, Organisationen und Einrichtungen leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben im Freistaat Thüringen. Um ihr Engagement zu unterstützen, beabsichtigen der Freistaat Thüringen und die GEMA in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine zu treffen.

Ziel ist es, dass der Freistaat Thüringen für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen GEMA-pflichtige Musik gespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die GEMA-Gebühren übernimmt. Um den Kostenrahmen für das Land richtig einschätzen zu können, werden die ehrenamtlichen Vereine, Organisationen und Einrichtungen gebeten, an einer Umfrage teilzunehmen. Dies ist bis zum 31. Mai 2024 möglich. Die Teilnahme an der Bedarfsanalyse ist für die Vereine einfach und in wenigen Minuten erledigt. Ziel ist es, festzustellen, welche ehrenamtlichen Organisationen an einer solchen Lösung interessiert sind und welche Art von Veranstaltungen davon betroffen wären. 

Anmelden können sich Vereine, die

  • ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben,
  • gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 AO verfolgen und über entsprechende Freistellungsbescheide verfügen,
  • vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und
  • Veranstaltungen auf Flächen mit weniger als 500 qm durchführen.

Nach Abschluss der Anmeldephase wird die Kostenübernahme über das GEMA Onlineportal vorbereitet. Das ist ab dem 1.Juli 2024 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können dann gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine eine Übernahme der GEMA-Gebühren für ihre eintrittsfreien Vereinsfeste, auf denen Musik dargeboten werden soll, beantragen. Über die Antragskonditionen werden alle betreffenden Vereine bis zum 1. Juli 2024 informiert.

externe Links:

Autor: Freistaat Thüringen

GEMA

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