Wer eine öffentliche Eisenacher Sportstätte (ausgenommen ist das Sportbad aquaplex) ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 (Thüringen) regelmäßig nutzen möchten, kann hierfür ab sofort einen Antrag stellen. Grundlage für die Sportstättenvergabe ist das Thüringer Sportfördersetz (ThürSportFG) vom 5.12.2018 in Verbindung mit der Allgemeinen Benutzungssatzung für Sportstätten der Stadt Eisenach vom 19.02.2007 sowie der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Werner-Aßmann-Halle der Stadt Eisenach vom 18.12.2006.
Vereine, die bereits Sportstätten der Stadt Eisenach nutzen, bekommen den Antrag per Post zugeschickt. Das entsprechende Antragsformular ist bei der Stadtverwaltung Eisenach, Fachbereich Infrastruktur, einzureichen. Gerne beantworten die Kolleg*innen der Sportstättenverwaltung Fragen rund um das Antragsverfahren.
Stadtverwaltung Eisenach – Fachgebiet Sportstättenverwaltung
Tel.: 03691 670-825 oder 03691 670-890
E-Mail
Es werden nur Anträge mit dem vorgesehenen Formular berücksichtigt. Nicht fristgerecht gestellte Anträge werden nachrangig bearbeitet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass leider nicht alle Wünsche und Anträge nach Sportanlagennutzungen erfüllt werden können.
Weiterführende Informationen sowie den Antrag inklusive dazugehöriger Anlage sind hier zu finden.