Thüringen: Mietpreisbremse für Erfurt und Jena wird verlängert

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Angespannte Wohnungsmärkte

Beschluss des Thüringer Kabinetts am 13. August

In Anbetracht der angespannten Wohnungsmärkte in Erfurt und Jena hat das Thüringer Kabinett heute (13. August) eine Änderung des Geltungszeitraums der Kappungsgrenzenverordnung beschlossen. Zwischen 2018 bis 2022 stiegen die Mieten in Erfurt um rund 10 Prozent (Bundesdurchschnitt 7,25 Prozent). Die Mietbelastungsquote liegt in Erfurt mit 26,3 Prozent und Jena mit 25,1 Prozent über dem Durchschnitt der neuen Bundesländer (24,6 Prozent), aber auch über dem Durchschnitt Thüringens insgesamt (24,2 Prozent).

„Trotz positiver Entwicklungen im sozialen Wohnungsbau insbesondere in Jena müssen wir die Mieterinnen und Mieter in den beiden Städten vor größeren Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen schützen. Dafür verlängern wir den Geltungszeitraum der Thüringer Kappungsgrenzenverordnung für die Städte Erfurt und Jena über den 30. September 2024 beziehungsweise den 31. Dezember 2024 hinaus. In Erfurt und Jena darf die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren demnach nicht um mehr als 15 Prozent – bezogen auf die derzeitige Miethöhe, aber maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – erhöht werden.“, so Ministerin Karawanskij.

Quelle

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