Thüringen: So wirken sich die Stimmen auf die Sitzverteilung im Landtag aus

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Anzahl und Wirkung der Stimmen zur Landtagswahl

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag insgesamt zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für die direkte Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Landesstimme für die Wahl einer Partei.

Durch die Wahlkreisstimme auf der linken Seite des Stimmzettels wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereint.

Zur farblichen Unterscheidung ist die Landesstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte in grüner Farbe gehalten. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für die Landesliste einer bestimmten Partei. Unter dem jeweiligen Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Landesstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.

„Zwischen den beiden Stimmen gibt es kein Rangverhältnis, vielmehr sind beide Stimmen für die zukünftige Zusammensetzung des Thüringer Landtags von Bedeutung. Hinsichtlich der Sitzverteilung im Thüringer Landtag ist die Landesstimme ausschlaggebend.“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger.

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