Der Landkreis Altenburger Land kommt für ein Atommüllendlager nicht in Frage. Das ist das Ergebnis des Ende 2024 veröffentlichten Arbeitsberichtes der Bundesgesellschaft für Endlagerung.
Die letzten drei deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 gingen im April 2023 außer Betrieb, nachdem die Bundesrepublik im Jahre 2011 beschlossen hatte, aus der Energiegewinnung mittels Atomkraft auszusteigen. Für die über Jahrzehnte angefallenen hochradioaktiven Abfälle braucht es nun eine sichere Endlagerstätte. Diese zu finden ist Aufgabe der Bundesgesellschaft für Endlagerung. Die Endlagersuche hat das Ziel, genau den Standort in Deutschland für die Tiefenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu lokalisieren, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit bietet. Betrachtet wurde dabei auch das Altenburger Land, welches einem Teilgebiet zugeordnet ist, das sich von Ostthüringen bis nach Bayern erstreckt. Maßgeblich für die Auswahl eines Atommüllendlagers, das bis 2031 gefunden werden soll, ist das Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein.
Das Standortauswahlverfahren befindet sich aktuell in Schritt 2 der Phase 1. Wie angekündigt, hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung im November 2024 die aktuellen Arbeitsstände der sogenannten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen veröffentlicht.
Diese Untersuchungen dienen dazu, die festgelegten Teilgebiete genauer zu testen und immer weiter einzugrenzen, um am Ende der Phase 1 des Verfahrens die entsprechenden Standortregionen vorzuschlagen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung kategorisiert bis zum finalen Standortregionen-Vorschlag die Teilgebiete stufenweise als ungeeignete, wenig geeignete und gut geeignete Gebiete. Der Landkreis Altenburger Land wurde nun bereits nach Anwendung des ersten Prüfschritts der Sicherheitsuntersuchungen als ungeeignet für eine Endlagerung hochradioaktiver Abfälle kategorisiert. Das für das Teilgebiet prognostizierte Wirtsgestein Kristallin tritt im Altenburger Land nicht in der erforderlichen Ausprägung auf.
Der aktuelle Arbeitsstand kann öffentlich eingesehen werden über den Endlagersuche-Navigator der Bundesgesellschaft für Endlagerung (https://navigator.bge.de/phase-i-schritt-2/der-weg-zu-den-standortregionen). Über die Eingabe der Postleitzahl (z. B. 04600) wird der Bearbeitungsstand des Gebiets angezeigt (z. B. Prüfschritt 1 nicht bestanden – ungeeignet – Kategorie D). Im Navigator werden die Entscheidung, die Begründung und die zugrundeliegende Geologie näher erläutert. Die Arbeitsstände werden von der Bundesgesellschaft für Endlagerung solange als vorläufig bezeichnet, bis am Ende der Phase I des Verfahrens die Standortregionen feststehen.