Deutschland: Ab 1. März gilt neues Versicherungskennzeichen

0
32

Das laufende Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen neigt sich dem Ende. Ab dem 1. März müssen an den entsprechenden Fahrzeugen neue Versicherungskennzeichen angebracht werden. Das betrifft u.a. Kleinkrafträder, E-Scooter aber auch E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h. Die Gültigkeit der Kennzeichen ist an der Farbe ersichtlich.

Die ab März 2025 und bis Ende Februar 2026 gültigen Versicherungskennzeichen sind grün. Die derzeit verwendeten blauen Kennzeichen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Versicherungskennzeichen können bei Anbietern von Kraftfahrzeugversicherungen erworben werden. Sollte ein versicherungspflichtiges Fahrzeug über den 1. März 2025 hinaus mit ungültigen Kennzeichen geführt werden, stellt dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und wird entsprechend geahndet. 

verwendete Quelle: Mitteilung der Landespolizeiinspektion Gotha.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein