Thüringen: Städte und Gemeinden nahmen 2024 etwas weniger Steuern ein

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Steuereinnahmekraft der Gemeinden in Thüringen im Jahr 2024 leicht gesunken

Im Rahmen des jährlich durchzuführenden Realsteuervergleichs wird die Steuereinnahmekraft1) der Gemeinden ermittelt – aus Realsteuern2), Gewerbesteuerumlage3) und den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer3) .

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik betrug die Steuereinnahmekraft der 605 Thüringer Gemeinden im Jahr 2024 insgesamt 2.161 Millionen Euro. Das waren 12 Millionen Euro bzw. 1 Prozent weniger als im Jahr 2023. Dies entsprach einem Rückgang um 2 Euro auf nunmehr 1.025 Euro pro Kopf. Die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze4) für das Jahr 2024 veränderten sich nur teilweise und geringfügig. Für die Grundsteuer B bedeutete dies einen Anstieg von 439 auf 440 Prozent und für die Gewerbesteuer von 413 auf 414 Prozent.

Der landesdurchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A (304 Prozent) blieb gegenüber dem Jahr 2023 unverändert. Die Thüringer Gemeinden nahmen 1.330 Millionen Euro an Realsteuern ein, davon 1.074 Millionen Euro an Gewerbesteuer (brutto) und 255 Millionen Euro an Grundsteuern. Das waren 55 Millionen Euro bzw. 4,0 Prozent weniger Realsteuern als im Jahr 2023.

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen gegenüber dem Jahr zuvor um 38 Millionen Euro bzw. 5,3 Prozent auf 750 Millionen Euro. Aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hatten die Gemeinden mit insgesamt 173 Millionen Euro Mehreinnahmen in Höhe von 1 Millionen Euro (+0,3 Prozent) gegenüber dem Jahr 2023. Die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage, deren Umlagesatz bei 35 Prozent lag, belief sich im Jahr 2024 auf 91 Millionen Euro. Im Jahr 2023 waren es 96 Millionen Euro (-5,1 Prozent) bei einem Umlagesatz von ebenfalls 35 Prozent.

Regional fiel die Steuereinnahmekraft 2024 in Thüringen sehr unterschiedlich aus. Sie betrug bei den kreisfreien Städten 1.082 Euro je Einwohner (-16 Euro gegenüber 2023). Die Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden lag bei 1.006 Euro je Einwohner (+3 Euro gegenüber 2023).

Unter den kreisfreien Städten lag der Pro-Kopf-Wert der Steuereinnahmekraft in Jena (1.328 Euro) wiederholt am höchsten, gefolgt von Erfurt (1.098 Euro), Suhl (976 Euro), Gera (946 Euro) und Weimar (874 Euro). Außer der Stadt Erfurt konnten alle kreisfreien Städte eine Erhöhung ihrer Steuereinnahmekraft verzeichnen.

Ein Vielfaches des Landesdurchschnitts und das größte Einnahmeplus ihrer Pro-Kopf-Steuern gegenüber dem Vorjahr erzielten die kreisangehörigen Gemeinden Korbußen im Landkreis Greiz (+6.068 Euro auf 13.144 Euro) und Lederhose im Landkreis Greiz (+4.091 Euro auf 7.661 Euro). Sie lagen 2024 zwar im Bereich vieler großer Städte der alten Bundesländer, konnten aber wegen ihres relativ geringen Volumens den Thüringer Durchschnitt nur gering beeinflussen. Die stärksten Rückgänge der Steuereinnahmekraft pro Kopf gegenüber 2023 gab es in den Gemeinden Hohenwarte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (um -6.844 Euro auf 3.052 Euro) und Laasdorf im Saale-Holzland-Kreis (um -4.450 Euro auf 416 Euro).

Insgesamt erreichten 29 der 605 Thüringer Gemeinden bzw. 4,8 Prozent eine Steuereinnahmekraft von über 2.000 Euro pro Kopf. Eine Steuereinnahmekraft zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Kopf konnten 146 Gemeinden bzw. 24,1 Prozent verzeichnen. Weitere 367 Gemeinden bzw. 60,7 Prozent hatten eine Steuereinnahmekraft zwischen 500 und 1.000 Euro pro Kopf. Unter 500 Euro pro Kopf lagen 63 Gemeinden bzw. 10,4 Prozent. Insgesamt 161 Gemeinden bzw. 26,6 Prozent lagen über dem Landesdurchschnitt von 1.025 Euro pro Kopf.

1) Die Steuereinnahmekraft ist eine rechnerische Größe zur Ermittlung landesweit vergleichbarer Werte. Dabei werden auf die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen einer Gemeinde die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze angewandt.

2) Realsteuern (auch Objekt- oder Sachsteuern genannt) sind Steuern, die auf einzelnen Vermögensgegenständen lasten. Sie werden bei denjenigen erhoben, denen die Gegenstände zuzurechnen sind. Zu den Realsteuern zählen die Grundsteuern (Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke) und die Gewerbesteuer (brutto). Das Aufkommen aus Realsteuern steht nach Art. 106 Abs. 6 GG grundsätzlich den Gemeinden zu.

3) nach der Schlussrechnung 4) Die Realsteuerhebesätze werden bei der Ermittlung der Steuereinnahmekraft als Multiplikator für den Grundbetrag angewendet; Ausschaltung der unterschiedlichen, individuellen Hebesätze.

Die Steuereinnahmekraft aller Thüringer Gemeinden des Jahres 2024 finden Sie in unserer Datenbank unter dem externen Link www.statistik.thueringen.de.

Hinweis: Detaillierte Informationen zur regionalen Entwicklung werden in der beigefügten Kreistabelle dargestellt.

Autor: Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt.

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