Bereits am 1. April 2019 informierte das Gesundheitsamt über einen Masernfall in Weimar. Inzwischen konnten ca. 250 Kontaktpersonen ausfindig gemacht werden. Bei etwa 30 Personen, die dem Gesundheitsamt als Kontaktpersonen gemeldet wurden, gelang bisher keine Kontaktaufnahme. Des Weiteren war die Person, die an Masern erkrankt war, in der infektiösen Phase (24. bis 29. März) an verschiedenen Orten in Weimar unterwegs, bei denen das Gesundheitsamt nicht die Möglichkeit hat, Kontaktpersonen ausfindig zu machen.
Die Inkubationszeit von Masern, d.h. die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten des typischen Hautausschlags, beträgt ca. 13 bis 14 Tage, in Einzelfällen bis zu 21 Tagen. Falls sich jemand angesteckt hat, dürften also in dieser Woche die ersten Anzeichen der Masernerkrankung erscheinen. Zu diesen gehören Schnupfen, Husten, Fieber, gerötete Augen und ein für Masern typischer Ausschlag im Mund. Erst einige Tage später erscheint der Hautausschlag.
Sollten Sie keine ausreichende Immunität gegen Masern haben – dazu gehören zwei Impfungen oder eine durchgemachte Masernerkrankung in der Kindheit – achten Sie bitte auf die vorgenannten Symptome. Bevor Sie eine Arztpraxis aufsuchen, informieren Sie bitte die Praxis darüber, dass Sie Kontaktperson zu einem Masernfall sein könnten, damit entsprechende Vorkehrungen zum Schutz von anderen Personen getroffen werden können. Besonders geht es um die Besucherinnen und Besucher des Lichthaus Kinos zu der Filmvorstellung am 24. März um 16.45 Uhr, dem Deutschen Nationaltheaters am 26. März bei der Preisverleihung „Löwenherz“, der Universitätsbibliothek in der Steubenstraße 6/8 am 27. März am Vormittag und der Mensa der Bauhaus Universität Weimar am 27. März mittags. Der Indexfall war außerdem im Zeitraum seiner Infektiosität in der Stadtapotheke, bei der Bäckerei Rost, beim Nahkauf Heyer am Wielandplatz sowie in der Lisztapotheke.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bereits der Aufenthalt im gleichen Raum – sogar bis zu zwei Stunden, nachdem die infektiöse Person den Raum verlassen hat – führen bei Menschen, die keine Immunität gegen Masern besitzen, in fast 100 % zur Ansteckung. Die meisten Menschen überstehen eine Maserninfektion unbeschadet. Manchmal jedoch kann es auch zu Komplikationen, wie zum Beispiel einer Lungenentzündung, einer Gehirnentzündung und/oder zum Tod kommen. Gefährdet sind vor allem Säuglinge, die noch keinen Impfschutz haben oder Menschen, die an einer Immunschwäche leiden.
Eine zweimalige Impfung gegen Masern führt bei fast allen Menschen zu einer Immunität. Personen, die 1970 oder später geboren wurden und in ihrer Kindheit nicht zweimal gegen Masern geimpft wurden (die zweite Masernimpfung wurde erst ab 1986 in der DDR, 1991 in den alten Bundesländern eingeführt), sollten daher die zweite Impfung nachholen. Vor 1970 Geborene haben zumeist als Kinder die Masern durchgemacht. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission dieser Personengruppe keine Masernimpfung.