Für das kommende Schuljahr 2019/2020 steht der Erfurter Sportbetrieb vor großen Herausforderungen im Hinblick auf die Vergabe von Sporthallen zu Trainingszwecken. Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms der Stadt Erfurt gehen diverse Schulen inkl. Schulsporthallen während des Schuljahres 2019/2020 in die Generalsanierung.
Teilweise sind Schulsporthallen bereits ab August gesperrt, die meisten Sanierungsmaßnahmen sind beginnend ab Februar 2020 geplant. Weiterhin finden Baumaßnahmen in der Thüringenhalle, dem Sportgebäude Essener Straße und der Sporthalle Klostergang statt.
Die bereits in der Sanierungsphase befindlichen Schulsporthallen Grundschule 01, Grundschule 19 und Grundschule 15 bleiben weiterhin gesperrt.
Entsprechend wird der pflichtige Schulsport auf die zur Verfügung stehenden Hallen verlagert. Dies zum Teil bis 18 Uhr. Zusätzlich steigt der Zeitumfang für den Schulsport durch den Anstieg der Schülerzahlen.
Es besteht eine große Diskrepanz zwischen den beantragten Nutzungszeiten der Sportvereine und den vorhandenen Hallenkapazitäten. Für manche Sporthallen wurden doppelt so viele Nutzungszeiten beantragt, wie dem Erfurter Sportbetrieb – welcher das Vergabeprozedere verantwortet – zur Verfügung stehen. Dies trifft zum Beispiel auf die Sporthallen der Walter-Gropius-Schule (SBBS 7), der Grundschule 22 (Riethschule) und auf die Riethsporthalle zu.
Dazu Jens Batschkus, Sportdirektor des ESB: „Wir bitten schon jetzt alle Vereine daher um Verständnis, dass nicht alle Trainingszeiten wie beantragt genehmigt werden können.“ Für das satzungsgemäße Vergabeverfahren gilt: Schulsport hat immer Vorrang, organisierter Wettkampfbetrieb geht vor Freizeitsport, Jugendliche und Kinder haben Vorrang und jedem Verein soll mindestens eine Trainingseinheit pro Woche zugestanden werden. Diese kann jedoch vom Bedarf des Vereins, d. h. Zeit und Ort, abweichen.
Die aktuelle Vereinsstatistik des Landessportbundes wird bei der Vergabe der Trainingszeiten berücksichtigt.
Die Informationen zu den genehmigten Trainingszeiten erhalten die betreffenden Antragsteller spätestens in der 33. Kalenderwoche. Sobald die Vergabe der Trainingszeiten für das Schuljahr 2019/2020 abgeschlossen ist, wird der Belegungsplan jeder Halle auf der Homepage das Erfurter Sportbetriebes (www.erfurter-sportbetrieb.de) veröffentlicht. Der Erfurter Sportbetrieb bittet bis zur Veröffentlichung des Belegungsplanes von telefonischen Rückfragen abzusehen und um Verständnis für die regulierenden Maßnahmen, die am Ende einer Gleichbehandlung aller Interessenten dient.
Im Hinblick auf die aktuell notwendigen Nutzungseinschränkungen wird an alle Betroffenen appelliert, dass diese Maßnahmen in naher Zukunft einer wesentlich verbesserten Qualität der Erfurter Sportstätten dienen.
Quelle: Stadtverwaltung Erfurt.