Das Jahresende rückt immer näher und somit auch die Silvesterfeier. Die Landespolizeiinspektion Suhl bittet um Beachtung einiger Hinweise mit dem Umgang von Feuerwerkskörpern, damit dem ungetrübten Spaß mit dem Silvesterfeuerwerk nichts im Wege steht:
– Nicht geprüfte Feuerwerkskörper sind stets als gefährlich anzusehen!
– Erlaubt sind nur pyrotechnischen Gegenständen mit BAM-Prüfnummer oder CE-Kennzeichnung! Vorsicht bei der „Einfuhr“ von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland.
– Die Herstellung von selbst gebastelten Feuerwerkskörpern ist verboten und kann lebensgefährlich sein!
– Halten Sie sich strikt an die Gebrauchsanweisungen!
– Zünden Sie Feuerwerkskörper, insbesondere Raketen, nicht von Balkonen aus!
– Halten Sie genug Abstand von Bäumen, Oberleitungen, Tankstellen sowie leicht entzündlichen Gegenständen!
– Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte!
– Wählen Sie die Abschussrichtung Ihrer Raketen so, dass diese nicht auf Menschen, brandgefährdete Gebäude, Fahrzeuge oder leicht entflammbare Gegenstände niedergehen können!
– Beaufsichtigen Sie Kinder und schützen Sie diese vor Gefahren!
– Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals direkt am Körper und behalten Sie diese beim Abbrennen nicht in der Hand!
Bei Verstößen sind Bußgelder sowie Freiheitsstrafen möglich. Die Strafen sind entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen und den verantwortungslosen Umgang möglichst einzudämmen.