Thüringen: nach wie vor erreichbar – die Corona-Hotlines des Freistaates

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Das Thüringer Gesundheitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen möchten gemeinsam noch einmal auf die beiden wichtigsten landesweiten Telefonnummern für Hilfestellungen während der Corona-Pandemie aufmerksam machen. Thüringerinnen und Thüringer finden hier Unterstützung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Pandemie: von Informationen zum allgemeinen Gesundheitsschutz, über Corona-Regelungen und Landesverordnungen bis hin zu Test-Terminen auf eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus.

Wer macht was? Wann sind sie erreichbar?

0361/57332-1188 – Allgemeine Informationen über die Bürger-Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamtes:

  • Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr
  • Kosten: normale Telefonkosten (Achtung! Bei Anrufen vom Handy können gesonderte Kosten anfallen.)
  • Fragen zum Corona-Virus allgemein, Auskünfte zum Gesundheitsschutz in der Corona-Pandemie, zum Vorgehen bei Rückkehr aus dem Ausland, zu aktuellen Landesverordnungen und allgemeinen Quarantänebestimmungen

116117 – Test-Termine über die Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes:

  • 7 Tage die Woche 24 Stunden
  • kostenfrei
  • Test-Termine an Thüringer Abstrichstützpunkten für Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus, auf Anforderung des Gesundheitsamtes (z. B. für ermittelte Kontaktpersonen von Infizierten oder nach Hinweis durch die Corona-Warn-App) sowie für Reiserückkehrende

Bitte beachten Sie: Die 116 117 ist die bundesweite kostenfreie Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Terminservicestelle. In Thüringen werden hierüber auch Termine für Corona-Tests vergeben. Sie erreichen die 116 117 am besten über das Festnetztelefon. Bitte rufen Sie die 116 117 nicht an, wenn Sie andere Fragen zur Corona-Pandemie haben (s. oben), weil sie die Nummer dann für Kranke oder Menschen, die einen Test benötigen, blockieren.

Gesundheitsämter über die jeweilige Kommune erreichbar

Eine wichtige Rolle beim Infektionsschutz spielen auch die kommunalen Gesundheitsämter. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wer sich in Quarantäne oder häusliche Isolation begeben muss, wann die Quarantäne wieder aufgehoben wird und welche örtlichen Besonderheiten zu beachten sind. Die Gesundheitsämter sind über die Landratsämter bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte zu erreichen. Über Rufnummern und Erreichbarkeit informiert die jeweilige Kommune, zum Beispiel über ihre Internetseite oder im Amtsblatt.

Quelle

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