Vorübergehende Lockerungen vom 24. bis 26. Dezember Nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben Kontaktbeschränkungen werden aufgeweicht
Aufgrund der zahlreichen Verordnungen und Regelungen, die in den vergangenen Wochen und Monaten erlassen wurden, gibt es mitunter Unsicherheiten, was erlaubt ist und was nicht. Das gilt umso mehr für sogenannte Corona-Hotspots, in denen es noch einmal zusätzliche Regeln gibt. Dazu zählt auch der Saale-Orla-Kreis mit einer Inzidenz von 382,3 (Stand 22. Dezember).
Die bis zum 10. Januar gültige Allgemeinverfügung sieht an Saale und Orla teilweise strengere Maßnahmen vor als die Landesvorordnung. Die leichten Lockerungen, die an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen gelten, sind aber identisch mit denen im übrigen Thüringen.
Konkret heißt das, dass die nächtliche Ausgangssperre, die normalerweise von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt, für diese drei Tage außer Kraft gesetzt ist. Zudem wird die Kontaktbeschränkung für diesen Zeitraum aufgeweicht.
Wen darf man zu Weihnachten treffen?
An Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen darf sich ein Haushalt mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. Wenn es sich bei den Gästen um Einzelpersonen (gegebenenfalls mit Kindern) handelt, könnten also theoretisch Menschen aus bis zu fünf Haushalten die Zeit gemeinsam verbringen.
Was heißt engster Familienkreis?
Darunter sind neben dem Partner (egal ob verheiratet oder nicht ehelich) die Verwandten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister und deren Kinder zu verstehen.
Was ist mit Kindern?
Die Beschränkung auf einen Haushalt und bis zu vier weitere Personen bezieht sich auf Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Landrat Thomas Fügmann mahnt mit Blick auf die hohe Infektionslast im Saale-Orla-Kreis trotz der vorübergehenden Lockerungen zu Zurückhaltung. „Es ist für uns alle ein anderes, ungewohntes Weihnachten. Doch so nachvollziehbar es auch ist, dass man sich in diesem entbehrungsreichen Jahr gerade zu Weihnachten nach der Nähe und Geborgenheit im Kreise der Familie sehnt, sollten wir alle achtsam bleiben – gerade zum Schutz unserer älteren Familienmitglieder. Daher bitte ich Sie: Überlegen Sie auch zum Weihnachtsfest, welcher Besuch wirklich nötig ist und welcher sich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben lässt“, so der Landrat.
Die Lockerungen für die Weihnachtstage gelten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Insofern ist es mit Blick auf das höhere Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen eine Überlegung wert, den Weihnachtsbesuch der Großeltern bei einem Spaziergang ins Freie zu verlegen. Der Glühwein bei einer Rast muss jedoch ausfallen: Das Alkoholverbot im gesamten öffentlichen Raum gilt auch an Weihnachten.
Für Rückfragen zum Thema Corona sind die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt Saale-Orla-Kreis unter 03663 / 488-888 bis zum Jahreswechsel von Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 12 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen können via E-Mail an buergerhotline@lrasok.thueringen.de gestellt werden.
Autor: Landratsamt des Saale-Orla-Kreises, Schleiz.