Landkreis Greiz: Ab sofort offen für Impfpriorität 3

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Für Thüringerinnen und Thüringer mit Hauptwohnsitz im Corona-Hotspot Landkreis Greiz wird die dritthöchste Impf-Prioritätsgruppe geöffnet. Dazu Gesundheitsministerin Heike Werner:

„Die Entwicklung der Infektionszahlen im Landkreis Greiz ist besorgniserregend. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 380. Aufgrund der weiterhin zu geringen Impfstofflieferungen hat Thüringen derzeit keine Reserven, um zusätzliche Impfdosen an den Landkreis zu geben. In Thüringen sind fast alle Impftermine bis Ende März ausgebucht. Lediglich im Impfzentrum Gera gibt es in der letzten Märzwoche noch rund zehntausend freie Termine. Abhängig von den Lieferzusagen der Hersteller können wir im Laufe der nächsten Woche weitere Termine für den April freischalten.

Wir öffnen ab sofort zusätzlich zu den thüringenweit bereits geöffneten Prioritätsgruppen 1 und 2 im Landkreis Greiz die Prioritätsgruppe 3. Damit sind im Landkreis alle über 60-Jährigen impfberechtigt, viele Menschen mit chronischen Erkrankungen und einige weitere Berufsgruppen wie beispielsweise Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels, alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Apothekerinnen und Apotheker. Alle Berechtigten können über www.impfen-thueringen.de einen Impftermin im Impfzentrum Gera buchen. Dort gibt es eine spezielle Auswahlmöglichkeit über die Indikation ‚Hotspot-Region‘ und als Unterindikation ‚Landkreis Greiz‘.

Leider haben wir von der Bundesregierung noch keine Informationen zu den von der EU angekündigten Sonderlieferungen für besonders betroffene Gebiete erhalten. Wenn diese Impfstofflieferungen kommen, werden wir kurzfristig zusätzliche Impftermine in den Hotspot-Landkreisen, also alle Kreise mit einer Inzidenz von über 200, anbieten. Ich erwarte von der Bundesregierung hier zügiges Handeln.“

Zusätzlich zu den Personen aus den Prioritätsgruppen 1 und 2 sind ab sofort im Landkreis Greiz folgende Personen (Prioritätsgruppe 3) impfberechtigt:

1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

2. folgende Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen,

b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,

c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,

d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,

e) Personen mit Asthma bronchiale,

f) Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,

g) Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen,

h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),

i) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,

4. Personen,

a) die Mitglieder von Verfassungsorganen sind,

b) die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind,

c) die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind, oder

d) die als Wahlhelfer tätig sind,

5. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

6. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut,

7. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,

8. Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind,

9. sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Quelle: Thüringer Gesundheitsministerium.

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