Stadt Eisenach kann auch nach Eingliederung in den Wartburgkreis eigenes Kfz-Unterscheidungszeichen führen
Die Stadt Eisenach gibt zum 1. Januar 2022 den Status einer kreisfreien Stadt auf und wird als Große Kreisstadt in den Wartburgkreis eingegliedert. Bürger:innen der Stadt Eisenach, die es wünschen, können aber auch nach diesem Stichtag das Kraftfahrzeug-Unterscheidungszeichen „EA“ an ihrem KfZ führen. „Wir haben diesen Wunsch der Stadtverwaltung Eisenach umgesetzt und einen entsprechenden Antrag beim Bundesverkehrsministerium gestellt. Diesem wurde vollständig stattgegeben“, so Staatssekretärin Susanna Karawanskij.
Ob die Zuteilung des Kraftfahrzeug-Unterscheidungszeichens „EA“ nur für die Bürger der Stadt Eisenach oder für alle Bürger des Wartburgkreises erfolgen soll, ist vom Landratsamt des Wartburgkreises in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Dies entspricht den bisherigen Regelungen bei Wiedereinführung ausgelaufener Unterscheidungszeichen in Thüringen.
Hintergrund
Am 12. September 2019 hat der Landtag das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften beschlossen. Indem die Stadt Eisenach dadurch ihren Status als kreisfreie Stadt aufgibt, nimmt sie mehrere den Landkreisen obliegende Aufgaben aber weiterhin dauerhaft wahr. Darunter auch die Aufgabe einer Straßenverkehrsbehörde. Sie hat dann aber keine eigenständige Kfz-Zulassungsbehörde und damit kein eigens Kfz-Unterscheidungszeichen mehr.
Der Feststellungsbescheid des BMVI, mit dem es der Stadt Eisenach ermöglicht wird, weiterhin das Kraftfahrzeug-Unterscheidungszeichen „EA“ zuteilen zu dürfen, erging am 24. Februar 2021. Eine Veröffentlichung der festgelegten Unterscheidungszeichen im Bundesanzeiger wird in zeitlicher Nähe vor dem Inkrafttreten erfolgen.
Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt.