Wiederholt führte die Thüringer Polizei aufgrund landesweiter Corona-Proteste einen umfangreichen polizeilichen Einsatz durch. Unter Leitung der Landespolizeidirektion waren Einsatzkräfte der Landespolizeiinspektionen und der Bereitschaftspolizei Thüringen zur Durchsetzung der aktuellen Verordnungslage im Einsatz.
Die Thüringer Polizei wurde hierbei von Kräften der Bundespolizei unterstützt. Mehrheitlich wurde in den sozialen Medien zur Teilnahme an sogenannten Hygienespaziergängen in verschiedenen Regionen Thüringens aufgerufen. In mehreren Thüringer Städten musste das größtenteils nicht rechtskonforme Versammlungsgeschehen mit Polizeikräften begleitet werden.
Schwerpunktmäßig waren polizeiliche Maßnahmen in Erfurt, Gera, Jena, Altenburg, Apolda, Gotha und Bad Salzungen erforderlich. Weitere Versammlungen wurden u. a. in Arnstadt, Ilmenau, Eisenach und Hermsdorf registriert. Landesweit beteiligten sich über 14.000 Personen an den Versammlungen.
Vielerorts konnten durch starke polizeiliche Präsenz Personen zur Teilnahme an den verbotenen Versammlungsgeschehen abgehalten werden.
Trotz deutlicher polizeilicher Präsenz sowie durchgeführter Lautsprecherdurchsagen, sich nicht an einem Versammlungsgeschehen zu beteiligen, versammelten sich in Erfurt auf dem Anger in den frühen Abendstunden ca. 350 Personen. Diese liefen in der weiteren Folge in Richtung der Straße Juri-Gagarin-Ring und beabsichtigten, auf die Straße auszuweichen. In der Spitze wuchs die Teilnehmerzahl auf bis zu 600 Personen auf. Durch die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte wurden die Personen auf den Gehweg zurückgedrängt. Kurzzeitig kam es im Bereich des „Juri-Gagarin-Ring“ zu Einschränkungen für den Straßenverkehr und kurzfristigen Verzögerungen für den ÖPNV. Durch polizeiliches Einschreiten vereinzelten sich die Teilnehmer des Aufzuges. Im Rahmen der polizeilichen Einsatzmaßnahmen erfolgte bei 24 Teilnehmern eine Identitätsfeststellung. 22 Platzverweise mussten ausgesprochen werden. Nach einem einstündigen Protestgeschehen konnten durch konsequentes polizeiliches Einschreiten der unangemeldete Protest beendet werden.
In Gera versammelten sich gegen 19 Uhr zunehmend Personen, welche sich zu einem Protestaufzug zusammenschlossen. In der Spitze wuchs die Personenansammlung auf bis zu 2.200 Teilnehmer auf. Die Personen, darunter auch Einzelpersonen, welche nach polizeilichen Erkenntnissen der rechten Szene zuzurechnen sind, begaben sich auf der Straße in Richtung Geraer „Arcaden“. Nach einem einstündigen Aufzug durch die Innenstadt löste sich dieser am Ausgangspunkt „Theatervorplatz“ wieder auf. Unter den Teilnehmern konnten zwei Personen ausfindig gemacht werden, die als Initiatoren vermutet werden. In der Folge wurde bei den vermutlichen Initiatoren eine Identitätsfeststellung durchgeführt. Diesen Personen droht nunmehr eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, welche mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 EUR geahndet werden kann.
Im Bereich Altenburg versammelten sich bis zu 1.600 Personen und nahmen an einem Aufzug teil. In Eisenach versammelten sich zu einem unangemeldeten Protestaufzug ca. 600 Personen, welche in der weiteren Folge vom Eisenacher Markt ausgehend durch die Innenstadt liefen. Im Kreuzungsbereich der Fritz-Erbe-Straße – Sophienstraße bewegte sich der Protestaufzug auf der Straße und behinderte dadurch den Straßenverkehr, darunter einen PKW-Fahrer. Dieser versuchte, die Personen auf der Straße zu umfahren und wurde durch den Aufzug hieran gehindert. Durch das mehrfache ruckartige Anfahren des Pkw versuchte der Fahrer die Teilnehmer dazu zu bewegen, für ihn Platz zu machen. Hierbei verletzte er einen Teilnehmer der Protestversammlung leicht am Knie und versuchte sich anschließend mit seinem PKW von der Unfallstelle zu entfernen. Durch weitere Versammlungsteilnehmer wurde er an der Weiterfahrt gehindert. Hierbei soll auf den Pkw eingeschlagen worden sein, wodurch dieser beschädigt wurde. Seitens der Polizei wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den 33-jährigen Eisenacher Autofahrers wegen des Verdachtes des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr eingeleitet. Der verletzte 35-jährige Protestteilnehmer aus Eisenach erhielt eine Anzeige wegen des Verdachtes der Nötigung. Weiter wurde bezüglich der festgestellten Beschädigungen an dem Fahrzeug eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt erstattet.
In Jena versammelten sich auf dem Marktplatz bei einer angemeldeten Versammlung unter dem Motto „Für freie Impfentscheidung“ ca. 350 Personen. Seitens der Anmelderin waren lediglich 35 Teilnehmer erwartet worden. Ebenso fand in räumlicher Nähe eine Gegenversammlung mit 35 Teilnehmern statt. Aus dieser Versammlung heraus kam es zu Störungen auf die Versammlung der Impfgegner. Eine weibliche Person versuchte mit Bier Kerzen in der Versammlung der Impfgegner zu löschen und verletzte dabei eine andere Person. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Körperverletzung wurde eingeleitet. Später begab sich ein Gegendemonstrant in die sich auflösende Versammlung der Coronakritiker und entriss einer Person einen Flyer, welcher dieser in seiner Hand hielt. Der Störer erhielt einen Platzverweis. Aufgrund der Nichtbefolgung dieses Platzverweises musste die Person vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam genommen werden.
In Apolda versammelten sich ca. 100 Personen und zogen durch die Innenstadt. Mehrere Versuche den Aufzug zu stoppen schlugen fehl. Nachdem sich der Aufzug vereinzelte, konnten einzelne Teilnehmer durch die Einsatzkräfte als Teilnehmer an dem illegalen Aufzug identifiziert werden und wurde im Nachgang beanzeigt. Im Ergebnis dieser Maßnahmen wurden zwei Widerstandshandlungen sowie eine Straftat aufgrund der Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eingeleitet. Zudem wurden 25 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und Eindämmungsverordnung eingeleitet. #
Die Thüringer Polizei wird auch in den kommenden Tagen mit starker Präsenz im Einsatz sein, um die aktuelle Verordnungslage im Zusammenhang mit dem Pandemiegeschehen durchzusetzen. Teilnehmer an derartigen Ansammlungen bringen sich in die Gefahr, mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige beanzeigt zu werden, die mit Bußgeldern in erheblicher Höhe (300-1500 Euro) geahndet werden.