Thüringen: Ministerium veröffentlicht Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Zeitschiene

Die Thüringer Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend hat den Landkreisen und kreisfreien Städten gestern einen Umsetzungserlass zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz zukommen lassen. Ein Entwurf war den Gesundheitsämtern bereits in der vergangenen Woche zugegangen, um damit verbundene Fragen vor der Fertigstellung noch berücksichtigen zu können.

Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Mit dem Erlass geben wir den Landkreisen und kreisfreien Städten nun wie angekündigt einen zentralen Handlungsleitfaden zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen an die Hand. Gleichwohl ist klar, dass nach wie vor Fragen offen sind. Insbesondere zu den arbeits- und sozialrechtlichen Fragen braucht es weitere Präzisierungen, die der Bund zugesagt hat. Gerade diese Fragestellungen rufen viele Unsicherheiten sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Arbeitgebern hervor. Zuständige Institutionen für entsprechende Beratungen, wie zum Beispiel Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften oder die Bundesagentur für Arbeit, brauchen hier schnell Klarheit. Die bisherigen Ausführungen in der Handreichung des Bundes sind dafür nicht ausreichend.“

In dem Anschreiben der Staatssekretärin an die Landkreise und kreisfreien Städte wird in diesem Zusammenhang auch noch einmal deutlich der Befürchtung entgegengetreten, dass für Bestandspersonal, welches keinen Immunitätsnachweis vorlegt, ab dem 16. März 2022 automatisch ein Tätigkeits- und Betretungsverbot herrscht. Dies ist nicht der Fall. Mit der Meldung tritt vielmehr ein Verwaltungsverfahren in Kraft, welches eine Einzelfallprüfung nach sich zieht, die insbesondere auch die Versorgungssituation vor Ort berücksichtigt und erst nach Anhörungen beider Seiten – also des/der Beschäftigten und des Arbeitgebers – zu Entscheidungen führt.

Die konkreten Umsetzungsschritte für dieses Verwaltungsverfahren sind in dem Erlass, der auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht ist, detailliert beschrieben. Darüber hinaus sind dort nochmals die betreffenden Einrichtungen und Unternehmen spezifiziert.

Anlage zum Erlass ist neben der anhängenden Grafik zu den Umsetzungsschritten auch ein Musteranschreiben, mit dem eine Person, die die Einrichtungsleitung beziehungsweise Unternehmensleitung als nachweislos gemeldet hat, aufgefordert werden soll, einen Immunitätsnachweis vorzulegen. Weitere Musterdokumente, wie zum Beispiel Anhörungsschreiben oder mögliche Bußgeldbescheide, sollen folgen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand möglichst zu minimieren.

Darüber hinaus soll rechtzeitig zum Beginn der Meldepflicht Mitte März eine zentrale Meldesoftware für die Thüringer Gesundheitsämter zur Verfügung stehen. Nachdem der Bund abschließend mitgeteilt hat, dass er keine bundesweit einheitliche Software bereitstellen wird, ist der Freistaat Thüringen in Verhandlungen mit Anbietern, die bereits Fachanwendungen in Thüringer Gesundheitsämtern betreiben und kurzfristig anschlussfähige Lösungen liefern können.

Abschließend verweist die Staatssekretärin in ihrem Schreiben erneut darauf, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur ein Zwischenschritt zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht sein kann. „Wir verfolgen entsprechende Initiativen auf Bundesebene aufmerksam“, so die Staatssekretärin.

Der Thüringer Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht inklusive sämtlicher Anlagen ist abrufbar unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht

Die aktuellste Fassung der „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten“ des Bundesgesundheitsministeriums findet sich unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf

Erhebung zur Impfquote in den Thüringer Pflegeeinrichtungen

In diesem Zusammenhang informiert das Thüringer Gesundheitsministerium auch über die wesentlichen Ergebnisse einer ersten Umfrage zum Stand der Impfungen in den Thüringer Pflegeeinrichtungen. Dazu wurden 589 Pflegeeinrichtungen, darunter 328 stationäre Einrichtungen der Altenpflege, 252 Einrichtungen der Tagespflege und neun Einrichtungen der Kurzzeitpflege, mit dem Hinweis auf die Meldepflicht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 7 Infektionsschutzgesetz zur Übermittlung der Angaben vollständig geimpfter Beschäftigter und Betreuter mit Stand vom 1. Februar 2022 aufgefordert. Mehr als zwei Drittel der Einrichtungen haben gemeldet. 400 Datensätze wurden ausgewertet, mit den folgenden Ergebnissen:

–          Die durchschnittliche Impfquote aller teilnehmenden Einrichtungen lag bei den Beschäftigten bei 83 Prozent und bei den Betreuten bei 91 Prozent.

–          Bei 92 Prozent der Einrichtungen lag die Impfquote der Beschäftigten 60 Prozent und höher. Bei den Betreuten betrug die Impfquote bei 94 Prozent der Einrichtungen mindestens 70 Prozent.

–          Eine Impfquote von mehr als 90 Prozent wiesen für die Beschäftigten 35 Prozent der Einrichtungen auf und für die Betreuten 59 Prozent der Einrichtungen.

–          Die durchschnittliche Impfquote der Tagespflegeeinrichtungen lag bei den Beschäftigten bei 85 Prozent und bei den Betreuten bei 95 Prozent und damit leicht über dem Schnitt.

–          Es zeigen sich Unterschiede im Vergleich zwischen Stadt und Land.

–          Die durchschnittlichen Impfquoten der Einrichtungen betrugen in den Stadtkreisen bei den Beschäftigten 86 Prozent und bei den Betreuten 93 Prozent, in den Landkreisen bei den Beschäftigten 83 Prozent und bei den Betreuten 91 Prozent.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Werner: „Die Ergebnisse der Befragung bestätigen unsere bisherigen Erfahrungswerte. Zwar ist die Gesamtimpfquote bei den Beschäftigten mit mehr als 80 Prozent höher als bisher angenommen. Allerdings bestehen auch starke regionale Unterschiede und es ist damit zu rechnen, dass es lokal und zeitlich begrenzt zu Versorgungsproblemen kommen könnte. Was mich sehr freut, sind die hohen Impfquoten bei den Betreuten. Hier haben die niedergelassenen Ärzte und unsere mobilen Impfteams hervorragende Aufklärungsarbeit geleistet. Ich möchte nochmals alle Beschäftigten in den betreffenden Bereichen der Pflege und der Gesundheitsversorgung dazu aufrufen, sich impfen zu lassen. Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch die Menschen, um die Sie sich jeden Tag mit viel Engagement kümmern. Mit dem Novavax-Impfstoff steht jetzt eine Alternative für all diejenigen zur Verfügung, die den mRNA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. Termine sind buchbar unter: www.impfen-thueringen.de.“

Autor: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Erfurt.

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