Bund: So sehen die Entlastungen für Pendler aus

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Beschluss des Bundeskabinetts

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen beschlossen. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag.

Wegen hoher Energiepreise entlastet die Bundesregierung die Menschen steuerlich – bei Entfernungspauschale, Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag.

Die steigenden Preise, vor allem im Energiebereich, treffen viele Menschen hart. Der Koalitionsausschuss hat sich deshalb Ende Februar auf ein umfassendes Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15 Milliarden Euro verständigt. Das Paket umfasst Entlastungen bei der Stromrechnung, Einmalzahlungen für Beziehende existenzsichernder Leistungen und Steuererleichterungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen werden davon profitieren.

Um die vereinbarten steuerlichen Verbesserungen umzusetzen, hat die Bundesregierung das Steuerentlastungsgesetz 2022 auf den Weg gebracht. Es setzt folgende Erleichterungen rückwirkend ab 1. Januar 2022 um:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wird befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als ursprünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.

Quelle.

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