Weimar: Stadt kauft Volkshaus

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Volkshaus Weimar (Aufnahme: 2015)

Zum 1. Januar 2024 hat die Stadt Weimar das viele Jahre leerstehende und im Verfall befindliche Volkshaus in der Friedrich-Ebert-Straße 8 im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworben. „Der Erwerb des Volkshauses durch die Stadt ermöglicht uns die dringende Substanzsicherung des historischen Gebäudes. Langfristig wollen wir mit einem Wettbewerb um das beste Nutzungskonzept dem Gebäude neues Leben einhauchen“, unterstrich Oberbürgermeister Peter Kleine. „Das Gebäude ist für viele Weimarerinnen und Weimar ein Ort schöner Erinnerungen und Emotionen. Durch unglückliche Entscheidungen ist das Gebäude in der Vergangenheit in falsche Hände geraten. Das wollen wir ändern und holen ein Stück Weimar zurück.“

Finanzierung durch Städtebauförderung angestrebt

Die Finanzierung des Grundstücksankaufes soll u.a. mit Mitteln der Städtebauförderung erfolgen. Der förderunschädliche Vorhabensbeginn wurde hierfür bereits bestätigt. Nach Vorlage des Verkehrswertgutachtens wird der endgültige Zuwendungsbescheid erwartet. Zusätzlich strebt die Stadt an, Fördermittel im Rahmen des Jahresantrags 2024 und in den Folgejahren der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ zu erhalten. Diese Mittel, auch als „Sicherungsmittel“ bezeichnet, sollen speziell für die geplanten Notsicherungsmaßnahmen am Volkshaus eingesetzt werden. Die genauen Umsetzungsdetails werden nach interner Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) als Fördermittelgeber festgelegt.

Substanzsicherung und Entfernung von Unrat

Vordringlichstes Ziel ist die zeitnahe Sicherung des Gebäudes, einschließlich der Entfernung von Unrat und der sorgfältigen Abdichtung des Dachs.

Aufgrund fortgeschrittener Durchnässung sind umfassende Arbeiten am Dachstuhl, den Wänden und Decken der darunterliegenden Geschosse erforderlich. Ein wichtiger Aspekt der Sanierung ist die Untersuchung auf möglichen Hausschwamm-Befall. Mittelfristig strebt die Stadt Weimar am Volkshaus an, die äußere und innere Wiedererkennbarkeit zu bewahren und dabei geschichtliche Ereignisse zu berücksichtigen.

Bedeutender Ort deutscher Demokratiegeschichte:

Das Volkshaus in Weimar, erbaut von 1906 bis 1908, diente als Versammlungsort für die Sozialdemokratie und Gewerkschaften. Initiator war SPD-Politiker August Baudert, der Architekt Bruno Röhr. Es wurde am 26. April 1908 eröffnet. Das Haus spielte eine bedeutende Rolle in der Geschichte der Arbeiterbewegung, insbesondere während des Kapp-Putsches und des Generalstreiks 1920. Nach der Machtergreifung 1933 wurde es von SA und SS besetzt. Nach dem Krieg war es bis 2009 ein beliebter Veranstaltungsort für das gesellschaftliche Leben in Weimar. So fanden für ganze Generationen Abi-Bälle, Jugendweihen, Konzerte, Faschingsveranstaltungen und Vieles mehr statt.  Seit 2009 ist es aufgrund von Baufälligkeit gesperrt. Das Gebäude steht auf der Liste der Kulturdenkmale in Weimar.

Baubeschreibung / Sanierungsziele:

Das Versammlungsgebäude, erbaut 1907/08 für die Volkshausgesellschaft, repräsentiert eines der ersten Gewerkschaftshäuser in Thüringen. Architekt Bruno Röhr leitete den Bau, der 1925 eine Veranda erhielt. Nach Umbauten von 1946 bis 1948 wurde es als Haus des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wiedereröffnet. Technische Modernisierungen erfolgten 1983 und Anfang der 1990er Jahre. Der komplexe, unterkellerte Bau besteht aus Haupt- und Ostflügel mit barockisierendem Habitus. Umbauten 1948 betrafen Eingänge, Fenster, Anbauten und den Saal. Die Raumstruktur und Ausstattung zeugen von diesem Umbau, der die repräsentative Bedeutung des Gebäudes unterstreicht.

Sanierungsziele für die Nördliche Innenstadt Weimars, insbesondere das Volkshaus, wurden kürzlich mit der Fortschreibung des Rahmenplanes am 16.09.2020 vom Stadtrat beschlossen. Der Fokus liegt auf der Bewahrung der historischen Bausubstanz und der städtebaulichen Weiterentwicklung. Das Volkshaus, als gefährdete Bausubstanz und Missstand identifiziert, erfordert eine zwingend notwendige Sanierung und Aufwertung. Das Hauptziel ist, den baulichen Verfall zu stoppen, negative Auswirkungen auf das städtische Umfeld zu verhindern und möglichen „Trading-Down-Effekten“ vorzubeugen. Die Rahmenplanung ermöglicht vielfältige Nutzungen, darunter kulturelle, gastronomische, wohnliche oder gewerbliche, vorausgesetzt, sie sind mit dem Erhalt der Denkmaleigenschaften vereinbar und im allgemeinen Wohngebiet zulässig.

Quelle

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