Thüringen: Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse

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vom 12. bis 16. August

Gemäß § 19 Absatz 1 Thüringer Landeswahlgesetz liegen in der Woche vom 12. bis 16. August 2024 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörden die Wählerverzeichnisse aus.

Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur bis Freitag, den 16. August 2024, möglich. Sofern es sich um eine offenbare Unrichtigkeit handelt, ist ausnahmsweise noch bis 12 Uhr am Tage vor der Wahl eine Berichtigung von Amts wegen möglich.

Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in dem zuständigen Wahllokal seine Stimme abgeben. In der Regel sollte der Personalausweis oder Reisepass sowieso mit der Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse http://wahlen.thueringen.de.

Quelle

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