Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) befinden sich an 141 Bahnhöfen vermietete kostenpflichtige Toilettenanlagen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12602) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12185) mit. Diese stünden im Eigentum der DB InfraGO AG, seien barrierefrei nutzbar und regelmäßig mindestens zu den Zeiten des Zugbetriebs geöffnet. Die Nutzungsgebühr betrage in der Regel 1 Euro, heißt es in der Antwort.
Des Weiteren befinden sich den Angaben zufolge an 32 Standorten „an Kommunen verpachtete oder automatische kostenpflichtige Toilettenanlagen“, wie beispielsweise City-Toiletten. Sie stünden im Eigentum der DB InfraGO AG. An 153 Standorten befänden sich durch Dritte (Städte, Kommunen, Gemeinden) betriebene Toilettenanlagen. Diese Standorte befänden sich nicht im Eigentum der DB InfraGO AG, „da sie sich oftmals im Nahbereich der Bahnhöfe befinden“.
Lediglich im Bahnhof Köln-Ehrenfeld (Preisklasse 3) in Nordrhein-Westfalen gäbe es keine Toilettenanlage, heißt es in der Vorlage. „An allen anderen Bahnhöfen der Preisklassen 1, 2 und 3 befindet sich eine Toilettenanlage – entweder im Bahnhof, auf dem Vorplatz oder im nahen Umfeld“, schreibt die Bundesregierung.
Autor: Heute im Bundestag-Redaktion.