Anhänger mit Draht befestig und alkoholisiert unterwegs: Krankenfahrstuhlfahrer zweimal an einem Wochenende gestoppt

0
16

Ein äußerst unbelehrbarer Senior hat die Polizei im Altenburger Land am vergangenen Wochenende gleich doppelt auf Trab gehalten. Der 65-jährige Mann fiel den Beamten zweimal innerhalb von nicht einmal 24 Stunden alkoholisiert im Straßenverkehr auf – jeweils mit einer denkbar abenteuerlichen Konstruktion an seinem Krankenfahrstuhl.

Erster Stopp in der Münsaer Straße

Der erste Vorfall ereignete sich am Freitagabend in der Münsaer Straße in Altenburg. Eine Polizeistreife wurde auf den Krankenfahrstuhl aufmerksam, da der Fahrer einen Fahrradanhänger hinter sich herzog, der lediglich behelfsmäßig mit einem Stück Draht befestigt war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bemerkten die Beamten schnell eine deutliche Fahne bei dem 65-Jährigen.

Ein Atemalkoholtest vor Ort brachte Gewissheit: Der Mann war mit satten 2,37 Promille unterwegs. Für ihn war die Fahrt damit vorerst beendet. Es folgte eine Blutentnahme im Klinikum und eine entsprechende Anzeige.

Am nächsten Tag erneut erwischt

Doch der Mann zeigte sich völlig unbeeindruckt von den polizeilichen Maßnahmen. Bereits am Samstagabend traf eine Streife den Senior erneut an – diesmal in der Altenburger Straße in Nobitz. Das Bild glich dem des Vorabends: Wieder war der Fahrradanhänger vorschriftswidrig nur mit Draht an seinem Krankenfahrstuhl angebracht.

Auch dieses Mal rochen die Polizisten den Alkohol. Ein erneuter Test ergab einen Wert von 1,51 Promille. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt ein zweites Mal und ordneten eine erneute Blutentnahme im Krankenhaus an. Der Mann muss sich nun wegen der wiederholten Trunkenheit im Verkehr und der Verkehrsgefährdung verantworten.

Alle News direkt & kostenlos bekommen

Immer auf dem Laufenden bleiben mit unsere kostenlosen News-Channeln auf allen Plattformen: Die Nachrichten-Kanäle sind komplett kostenfrei und können jederzeit auch wieder verlassen werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein