Prüfung in Jena abgeschlossen: Keine neuen Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk geplant

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Einem Prüfauftrag des Stadtrates folgend hat die Stadtverwaltung Jena untersucht, ob für das private Silvesterfeuerwerk zusätzliche räumliche Beschränkungen oder Verbotszonen im Stadtgebiet ausgewiesen werden können. Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Derzeit sind keine neuen, zusätzlichen Sperrungen oder Verbotszonen geplant, da die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.

Hintergrund des Prüfauftrags

Der Stadtrat hatte im April 2026 den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadt besondere Gefährdungen für Mensch und Tier bestehen, die eine Regulierung des privaten Silvesterfeuerwerks über die bestehenden Gesetze hinaus erforderlich machen könnten.

Im Rahmen dieser Prüfung wurden verschiedene potenziell sensible Bereiche kartografisch und mit beispielhaften Radien von 50, 100 und 200 Metern erfasst. Dazu zählten neben klassischen Einrichtungen wie Kliniken, Senioren- und Kinderheimen oder Kirchen auch das Tierheim, Wertstoffhöfe, denkmalgeschützte Quartiere, Naturschutzgebiete sowie Standorte mit besonderen Brand- und Stoffgefahren (etwa Baumärkte).

Warum keine zusätzlichen Sperrungen umgesetzt werden

Die Verwaltung betont in ihrem Bericht, dass pauschale Verbotszonen allein durch das Vorhandensein sensibler Einrichtungen oder allgemeine Belastungen durch Lärm, Müll und Feinstaub rechtlich nicht haltbar sind.

  • Fehlende örtliche Schwerpunkte: Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre lassen sich keine konkreten räumlichen Schwerpunkte oder Brand-Gefahrenzonen ableiten. Die meisten Feuerwehreinsätze zu Silvester betreffen Müllbehälter- oder Kleinbrände, die sich nicht an feste Stadtteile oder Bebauungsstrukturen binden lassen.
  • Gesetzliche Hürden: Zusätzliche Abbrennverbote nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) erfordern eine nachvollziehbare, sachlich begründete und verhältnismäßige Gefahrenlage. Zudem liegt die rechtliche Entscheidungsmöglichkeit für solche zusätzlichen Verbote in Thüringen beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und nicht allein bei der Kommune.
  • Bereits geltender Schutz: Unabhängig von neuen kommunalen Regeln greifen ohnehin bereits die strengen gesetzlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden strikt verboten.

Fokus auf gemeinsame Kontrollen statt Verbote

Da flächendeckende oder neue räumliche Sperrungen rechtlich nicht begründbar sind, setzt die Stadt Jena für den kommenden Jahreswechsel auf verstärkte Präsenz und Kooperation. Konkrete Kontrollmaßnahmen stützen sich stattdessen auf das Thüringer Ordnungsbehördengesetz. Geplant ist, die behördlichen Kontrollen in der Silvesternacht eng mit der Polizei abzustimmen und gemeinsam durchzuführen.

Zudem drängt die Stadt – gemeinsam mit anderen Thüringischen kreisfreien Städten und dem Deutschen Städtetag – weiterhin auf Bundes- und Landesebene auf eine Verbesserung und Klärung der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Kommunen im Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk.

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