Altenburg: Doppelhaushalt wird beraten

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Millionen Euro für Bauvorhaben

Oberbürgermeister André Neumann legt elf Monate nach seinem Amtsantritt den ersten unter seiner Amtsführung erstellten Doppelhaushaltsentwurf vor. In der Sitzung am kommenden Mittwoch, 29. Mai (Beginn: 18.30 Uhr im Rathaus), wird über das Zahlenwerk abgestimmt. Erschwert wurde der Haushaltsausgleich insbesondere durch die finanzielle Schieflage, in welche die Stadt im letzten Jahr geriet.

Bereits im Februar dieses Jahres wurde deshalb die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 389 v. H. auf 445 v. H. mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Altenburg beschlossen. Auch die Spielautomatensteuer wurde ab dem 1. April 2019 erhöht. In sämtlichen Bereichen der Stadtverwaltung wurden die laufenden Ausgaben überprüft und auf ein notwendiges Mindestmaß angepasst.

Erste positive Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich z. B. durch den ersten Schritt in der Anpassung der Verwaltungsstruktur, die Abgabe des Ruderbootverleihs in private Hände sowie die Aufgabe des Kunstturms als Verwaltungsgebäude voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2019. Sämtliche Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, die Planjahre 2019 und 2020 in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen zu gestalten. So beinhaltet der Haushaltsentwurf nunmehr auch die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 400 v. H. auf 440 v. H.

Unter diesen Voraussetzungen ist der vorliegende Doppelhaushaltsentwurf in den Planjahren 2019 und 2020 jeweils ausgeglichen und hat im Jahr 2019 ein Gesamtvolumen von 57,6 Mio. Euro und im Jahr 2020 von 58,7 Mio. Euro. Die Stadt plant Steuereinnahmen sowie Einnahmen aus allgemeinen Zuweisungen in Höhe von rund 35 Mio. Euro im Jahr 2019 und 2020 in Höhe von etwa 36,6 Mio. Euro. Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, Mieten und Pachten, Einnahmen aus Verkauf, aber auch laufende Zuschüsse vom Land Thüringen belaufen sich in 2019 auf 11,5 Mio. Euro und 2020 auf 11,9 Mio. Euro.

Ausgabeseitig schlagen die Personalkosten mit 16,7 Mio. Euro im Jahr 2019 und 17,8 Mio. Euro im Jahr 2020 zu Buche. Sie machen mit 33,57 Prozent der Ausgaben der laufenden Verwaltungstätigkeit im Jahr 2019 und voraussichtlich mit 34,69 Prozent im Jahr 2020 die wesentlichste Ausgabeposition aus.

Die Ausgaben für Grundstücksunterhaltung einschließlich ihrer Betriebskosten, für Mieten und Pachten, Fahrzeugunterhaltung, Steuern, Versicherungen, Post- und Fernmeldegebühren steigen im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 um rd. 432.000 Euro und sinken im Jahr 2020 wiederum gegenüber 2019 um rd. 132.000 Euro.

In beiden Haushaltsjahren sind ebenfalls Zuschüsse und Unterstützungen für Vereine und Verbände der Stadt Altenburg vorgesehen. Eine Nutzungsgebühr für Sporthallen in der Stadt Altenburg soll es für Vereine auch in den beiden Planjahren nicht geben. Zudem sind Zuschüsse an das Theater, an die freien Träger der Kindertagesstätten und an das Residenzschloss vorgesehen.

In der Summe sind in beiden Jahren laufende Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von jeweils rund 11.180.000 Euro vorgesehen.

Das sind im Vergleich zum Planjahr 2018 etwa 1.700.000 Euro mehr.

Die Steigerungen betreffen im Wesentlichen die Zuschüsse an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen sowie den Schloss- und Kulturbetrieb Residenzschloss Altenburg.

Auch bei der Kreisumlage sind Ausgabensteigerungen gegenüber den Vorjahren zu berücksichtigen. In 2019 sind hierfür Ausgaben in Höhe von 11.654.160 Euro geplant. Das sind gegenüber dem Plan 2018 rd. 234.160 Euro und gegenüber dem Rechnungsergebnis 2018 rd. 170.930 Euro höhere Ausgaben der Stadt an den Landkreis. Für 2020 konnte keine weitere Umlageerhöhung berücksichtigt werden.

Die Vermögenshaushalte der Planjahre weisen ein Volumen von 7,9 Mio. Euro im Jahr 2019 und 7,3 Mio. Euro im Jahr 2020 aus. Dabei sind im Jahr 2019 rund 4,2 Mio. Euro für eigene Bauvorhaben geplant, im Jahr 2018 beläuft sich diese Position auf 2,2 Mio. Euro.

Zu den geplanten Investitionen gehören insbesondere umfangreiche Maßnahmen am Nordplatz, die Fortsetzung der Sicherungsmaßnahmen am Gebäude Burgstraße 17 sowie die Fertigstellung der Entwicklung von Restflächen im Gewerbegebiet Poststraße Süd/Winterstraße, um die Ansiedlung neuer Firmen in diesem Gebiet zu ermöglichen. Für das Ernestinum sollen Planungsleistungen fortgeführt werden. Umfangreiche Baumaßnahmen sind in den städtischen Schulen berücksichtigt. So soll die umfassende Sanierung der Grundschule Karolinum fortgeführt und abgeschlossen werden. Die Folgen eines Sturmschadens am Dach der Grundschule Platanenstraße ziehen umfangreiche Instandsetzungsarbeiten nach sich. In der RegelschuleGebrüder Reichenbach sowie der Staatlichen Gemeinschaftsschule Erich Mäder werden u. a. Brandschutzmaßnahmen fortgesetzt. In der Regelschule Dietrich Bonhoeffer werden 2019 insbesondere die Außentreppen instandgesetzt. Zudem soll mit der Instandsetzung von Fenstern begonnen werden.

Zwei weitere umfangreiche Investitionsvorhaben in die Infrastruktur der Stadt sollen ab 2020 begonnen werden. Zum einen handelt es sich um die grundhafte Sanierung einschließlich der statischen Ertüchtigung der Hauswegbrücke, zum anderen die Neugestaltung des Straßen- und Kreuzungsbereichs einschließlich der Gewölbebrücke sowie der grundhafte Ausbau am Areal Rosa-Luxemburg-Straße/ Pauritzer Platz/ J.-S.-Bach-Straße/ Gabelentzstr./ Auf den Röhren. Auch der Ausbau der Schmöllnschen Vorstadt soll weiterverfolgt werden. Nicht zuletzt sollen bis Mitte nächsten Jahres die Stützmauer am Stiftsgraben sowie ein Teil der Straße grundhaft erneuert werden.

Weiterhin sind im vorliegenden Planentwurf Planungsausgaben für ein Entwicklungskonzept für das Quartier 37, das unter anderem teile der Johannisstraße umfasst, sowie ein Entwicklungskonzept für das Quartier 5, unter anderem Sporenstraße, berücksichtigt.

Zur Unterstützung des Kleingartenwesens reicht die Stadt investive Zuschüsse aus, zudem soll der Kleingartenpark „Jüdengrundbach“ Modellprojekt im Städtebauförderprogramm „Stadtgrün“ sein.

Der Schuldenstand beläuft sich zum 31. Dezember 2019 voraussichtlich auf rund 13,79 Millionen Euro (Stand 1. Januar 2019: 13,68 Mio. Euro). Das entspricht am Jahresende 2019 einer Verschuldung von etwa 426 Euro pro Einwohner (ausgehend von 32.374 Einwohnern zum 31. Dezember 2017). Am 31. Dezember 2020 ist von städtischen Schulden in Höhe von 13,12 Mio. Euro auszugehen, was einer Verschuldung von circa 405 Euro pro Einwohner (ausgehend von 32.374 Einwohnern zum 31. Dezember 2017 – letzte verfügbare amtliche Einwohnerzahl) entspricht.

Quelle: Stadtverwaltung Altenburg.

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