Aktuell sind zwei Masernerkrankungen in Jena aufgetreten. Es handelt sich dabei um einen Erwachsenen und ein Schulkind, bei denen kein Impfschutz gegen Masern vorlag.
Der Fachdienst Gesundheit ermittelt derzeit die Kontaktpersonen zu den Erkrankten. Nach Beurteilung des Impfstatus erfolgt eine individuelle Beratung der betroffenen Personen. Sollte kein ausreichender Impfschutz vorliegen, werden diese Personen vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung, wie zum Beispiel Schule, KiTa, Sportvereine, Musikschule und öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen. Dadurch soll eine Weiterverbreitung der Erkrankung verhindert werden.
In diesem Zusammenhang rät das Fachdienst Gesundheit allen Bürgern dringend zur Überprüfung des Impfschutzes gegen Masern. Nur durch eine Impfung kann man sich und andere vor Ansteckung schützen und die Weiterverbreitung der Krankheit verhindern.
Von einem ausreichenden Impfschutz wird bei zwei erfolgten Impfungen gegen Masern ausgegangen. In den vergangenen Jahren wurde meist der empfohlene Kombinationsimpfstoff gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR) verwendet. Bei Menschen, die vor 1970 geboren worden sind, wird eine bestehende Immunität angenommen, da diese Jahrgänge meist in der Kindheit an Masern erkrankt waren.
Bei Masern handelt es sich um eine sehr ansteckende Viruserkrankung, die über Tröpfchen (Husten, Niesen) übertragen wird. Die Erkrankung beginnt mit grippeähnlichen Symptomen ehe nach 3 bis 7 Tagen der für Masern typische Hautausschlag auftritt. In manchen Fällen kann die Erkrankung zu weitreichenden Komplikationen führen. (Mittelohr-, Lungen- oder Hirnhautentzündung).
In Thüringen sind durch die noch vorhandene gute Durchimpfung der Bevölkerung 2019 nur wenige Erkrankungen aufgetreten, deutschlandweit wurden insgesamt bisher 448 Erkrankungen gemeldet.