Steuereinnahmekraft um 9 Prozent gegenüber Vorjahr gestiegen

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Im Rahmen des jährlich durchzuführenden Realsteuervergleichs wird die Steuereinnahmekraft 1) der Gemeinden aus Realsteuern, Gewerbesteuerumlage 2) und den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer 2) ermittelt. Im Jahr 2018 betrug die Steuereinnahmekraft der 821 Thüringer Gemeinden 1.795 Millionen Euro. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 142 Millionen bzw. 9 Prozent mehr als im Jahr 2017. Je Einwohner entsprach dies einem Anstieg um 69 Euro auf nunmehr 836 Euro, den bislang höchsten Betrag für Thüringen.

Die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze 3) für das Jahr 2018 veränderten sich nur geringfügig. Für die Grundsteuer A bedeutet dies einen Anstieg von 298 auf 299 Prozent, die Grundsteuer B sank von 436 auf 435 Prozent und der landesdurchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer entwickelte sich von 407 auf 408 Prozent. Die Thüringer Gemeinden nahmen 1.082 Millionen Euro an Realsteuern ein, davon 836 Millionen Euro an Gewerbesteuer (brutto) und 246 Millionen Euro an Grundsteuern. Das waren 80 Millionen Euro bzw. 8 Prozent mehr Realsteuern als im Jahr 2017.

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen gegenüber dem Jahr zuvor um 38 Millionen Euro bzw. 6 Prozent auf 631 Millionen Euro.

Aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hatten die Gemeinden mit insgesamt 153 Millionen Euro Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2017.

Die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage, deren Umlagesatz bei 35 Prozent lag, belief sich im Jahr 2018 auf 72 Millionen Euro. Im Jahr 2017 waren es 65 Millionen Euro bei einem Umlagesatz von ebenfalls 35 Prozent.

Regional fällt die Steuereinnahmekraft 2018 in Thüringen sehr unterschiedlich aus. Sie betrug bei den kreisfreien Städten 920 Euro je Einwohner (+90 Euro), die der kreisangehörigen Gemeinden lag bei 807 Euro je Einwohner (+61 Euro).

Unter den kreisfreien Städten war die Stadt Jena mit 1.204 Euro pro Kopf der Bevölkerung wiederholt am steuerstärksten. Steuerschwächer waren Erfurt, Suhl, Eisenach, Weimar und Gera (952 Euro, 856 Euro, 850 Euro, 732 Euro und 697 Euro). Alle kreisfreien Städte konnten eine Erhöhung ihrer Steuereinnahmekraft verzeichnen.

Kreisangehörige Gemeinden wie Großheringen im Landkreis Weimarer Land (16.541 Euro je Einwohner), Blankenstein im Landkreis Saale-Orla-Kreis (6.821 Euro je Einwohner) und Kirchgandern im Landkreis Eichsfeld (6.811 Euro je Einwohner), die meist über Jahre bei den Pro-Kopf-Werten ein Mehrfaches des Landesdurchschnittes erzielten, liegen zwar im Bereich vieler großer Städte der alten Bundesländer, können aber wegen ihres relativ geringen Volumens den Thüringer Durchschnitt nur wenig beeinflussen.

Die stärksten Rückgänge der Steuereinnahmekraft je Einwohner gegenüber 2017 gab es in den Gemeinden Hohenwarte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (-11.696 Euro auf 2.499 Euro) und Bischofroda im Wartburgkreis (-4.089 Euro auf 512 Euro). Dagegen konnten die Gemeinden Löberschütz im Saale-Holzland-Kreis (+3.900 Euro auf 4.481 Euro), Kirchgandern im Landkreis Eichsfeld (+3.582 Euro auf 6.811 Euro) und Großheringen im Landkreis Weimarer Land (+3.493 Euro auf 16.541 Euro) das größte Einnahmeplus ihrer Pro-Kopf-Steuern gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.

Insgesamt erreichten 84 Gemeinden eine Steuereinnahmekraft über 1.000 Euro je Einwohner (2017: 76 Gemeinden). Davon war neben der kreisfreien Stadt Jena die kreisangehörige Stadt Pößneck (Saale-Orla-Kreis) nach der Einwohnerzahl die Größte.
Weitere 474 Gemeinden (2017: 426 Gemeinden) hatten eine Steuereinnahmekraft zwischen 500 und 1.000 Euro je Einwohner. Insgesamt 155 Gemeinden lagen über dem Landesdurchschnitt von 836 Euro je Einwohner. Im Jahr 2017 waren es 167 Gemeinden.

Quelle: Thüringer Landesamtes für Statistik.


1) Die Steuereinnahmekraftist eine rechnerische Größe zur Ermittlung landesweit vergleichbarer Werte. Dabei werden
auf die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen einer Gemeinde die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze
angewandt
2) nach der Schlussrechnung
3) Die Realsteuerhebesätzewerden bei der Ermittlung der Steuereinnahmekraft als Multiplikator für den Grundbetrag
angewendet; Ausschaltung der unterschiedlichen, individuellen Hebesätze.

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