Bebauungsplan VBB-J 43 „Neue Carl-Zeiss-Promenade“: Einleitung des Verfahrens und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 12. Dezember 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den im beigefügten Lageplandargestellten Geltungsbereich ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Mit der Planaufstellung werden vordringlichfolgende Planungsziele verfolgt:
• Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des neuen Firmensitzes der Carl Zeiss AG;
• Herstellung von Planungsrecht für ein Gewerbegebiet;
• Sicherung der notwendigen Erschließung, darunter den Anschluss an die Lichtenhainer Straße und die Kahlaische Straßeüber den Sandwegtunnel (als Werkszufahrt);
• Sicherstellen einer Durchwegung und fußläufigen Vernetzung;
• Festsetzung von Freiräumen mit Grünstrukturen und Großgrün
Die Öffentlichkeit wird nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in einer öffentlichen Veranstaltung am 11. Juni in der Jenaplan-Schule vorgestellt.
Des Weiteren ist der Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, einschließlichvorliegender fachlicher Stellungnahmen und Gutachten vom 18.06. bis 05.07.2019 während der Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch
von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
im Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, öffentlich einsehbar.
Stellungnahmen können vor Ort, mündlich im Sekretariat des Fachdienstes Stadtplanung zur Niederschrift oder schriftlich bis zum Ende der Auslegungsfrist 5. Juli 2019 (Poststempel) an die Stadtverwaltung Jena Postfach 100 338 07703 Jena oder per Mail an stadtplanung@jena.de gesendet werden.
Folgende Gutachten und fachlichen Stellungnahmen liegen vor:
• Erfassung der Fledermäuse am Revitalisierungsstandort Schott in Jena,
• Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung nach §44 BNatSchG,
• Fachgutachten „Altlasten und Boden“,
• Stellungnahme zur Kampfmittelbelastung des Baufeldes,
• Schalltechnische Untersuchung,
• Stadtklimatisches Gutachten,
• Fachgutachten „Verkehr“.
Ergänzend zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung sind der Planvorentwurf und die ergänzenden Unterlagen auch auf den Internetseiten der Stadt Jena unter https://rathaus.jena.de/de/ausschreibungen-auslegungen einsehbar und stehen zumHerunterladen zur Verfügung.
Hinweise
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nichtfristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigtbleiben (§4a Abs. 6 BauGB). Es wird darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Jena, den 23. Mai 2019
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. Thomas Nitzsche