Thüringen: Einsatzkräfte werden zukünftig besser geschützt

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Der Thüringer Landtag hat heute eine wichtige Anpassung des Dienstrechts beschlossen. „Dass das Land Schmerzensgeldansprüche von Einsatz- und Rettungskräften übernehmen kann, ist ein ganz wichtiger Schritt, denn leider nehmen Tätlichkeiten gegen Retter und Polizisten immer mehr zu. Ich danke den Abgeordneten des Landtags für ihre Zustimmung zum Gesetzesentwurf und freue mich, dass wir unseren Beamtinnen und Beamten mit diesen Änderungen den Rücken stärken und unserer Verantwortung als Dienstherr gerecht werden“, sagte Innenminister Georg Maier heute am Rande des Plenums.

§74a des Gesetzes verbessert die Rechtsposition von Beamtinnen und Beamten, die im Dienst (oder auch außerhalb des Dienstes aufgrund ihrer Eigenschaft als Beamte) Opfer eines tätlichen Angriffs werden. Bei einem rechtskräftig festgestellten Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten kann der Dienstherr die Erfüllung dieses Anspruchs bis zur Höhe des festgestellten Schmerzensgeldbetrags übernehmen. Voraussetzung ist ein erfolgloser Vollstreckungsversuch der Bediensteten. Auf eine Mindesthöhe der Schmerzensgeldforderung wird verzichtet. „Fehlende Liquidität darf nicht dazu führen, dass Schmerzensgeldansprüche nicht durchsetzbar sind. Wir haben eine Fürsorgepflicht und die nehmen wir sehr ernst“, betonte Minister Maier.

Neben der neuen Schmerzensgeld-Regelung wurden vier weitere Gesetze aus dem Bereich des Dienstrechts angepasst, um das Beamtenrecht modern und zukunftsfest aufzustellen.

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