Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Georg Maier, testete gestern die neuen Mietroller in der Erfurter Innenstadt. „Die E-Scooter sind ein tolles Verkehrsmittel, das neue Möglichkeiten bietet, sich dynamisch durch die Stadt zu bewegen“, sagte der Minister. „Eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde erfordert jedoch auch eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme, sonst ist ein Unfall schnell passiert“ mahnt der Minister. Die Fahrzeuge seien keine Spielzeuge, deshalb gebe es die Altersgrenze von 14 Jahren zum Führen der E-Scooter. Zudem sei es auch ohne Pflicht wichtig, möglichst einen Schutzhelm bei der Nutzung der Roller zu tragen. „Die ersten Unfälle haben sich schon kurz nach der Zulassung der Roller ereignet, bei denen die Fahrer schwer verletzt wurden“, betont Maier.
Der Innenminister wies darauf hin, dass für den Rollerfahrer im Wesentlichen die Regeln wie für Radfahrer gelten, sodass zum Beispiel Fußgängerwege und -zonen tabu sind. Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, bestehen auch die Regeln hinsichtlich des Einflusses von Alkohol und anderer berauschender Mitteln. „Wer mit mehr als 0,5 Promille einen Roller im Straßenverkehr nutzt oder über eine rote Ampel fährt, der begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit und muss genau wie ein Rad- oder Autofahrer mit einer empfindlichen Sanktion rechnen“, erklärt der Innenminister.
Mit der neuen „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV“ gibt es seit dem 15. Juni 2019 eine gesetzliche Grundlage zur Zulassung von Elektrorollern mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 Km/h in Deutschland.