Thüringen: Förderrichtlinie Wolf/Luchs von der EU genehmigt
– Dazu erklärt Umweltministerin Anja Siegesmund „Ich freue mich sehr, dass wir die Schäferinnen und Schäfer jetzt noch besser auch im Schadensfall unterstützen können. Die Betriebe wissen, dass sie sich auf uns verlassen können, sowohl bei der Prävention vor Wolfsrissen, als auch bei der Entschädigung danach.“
Damit ist die maximale Unterstützung für Prävention und Entschädigung nicht mehr auf 20.000,- Euro in drei Steuerjahren begrenzt. Präventionsmaßnahmen können höher unterstützt werden. Schäden durch Verwerfen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Da die EU im Notifizierungsverfahren redaktionelle Hinweise zur Änderung der Förderrichtlinie gegeben hat, muss die Richtlinie nun in geänderter Form im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Dies wird umgehend durch das Umweltministerium in die Wege geleitet. Die obere Naturschutzbehörde im TLUBN ist unverändert die Bewilligungsbehörde für diese Richtlinie.