Thomas Cook-Kunden, die ihre Reisen aufgrund der Insolvenz des Konzerns nicht antreten können, können sich ihr Geld in vielen Fällen zurückholen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Pauschalreisende haben zunächst Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises gegenüber der Insolvenzversicherung. Sie melden ihn bei der Kaera AG an, die die Ansprüche der Kunden für das Versicherungsunternehmen Zurich abwickelt.
Zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise, können Kunden, die ihre Reise per Visa-Kreditkarte oder Mastercard bezahlt haben, das so genannte Chargeback-Verfahren nutzen. Hier erstatten Banken ihren Kunden auf Antrag Geld, wenn eine damit bezahlte Leistung nicht erbracht worden ist. Das ist bei den abgesagten Thomas-Cook-Reisen der Fall. American-Express bietet das Verfahren nicht an.
Kunden mit Visa oder Mastercard können ihre Zahlung bei ihrer kartenausgebenden Bank reklamieren. Die notwendigen Formulare finden Sie in der Regel auf deren Internetseiten. Die Frist für die Reklamation beträgt 120 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde weiß, dass seine Reise nicht stattfindet.
Verbraucher, die nur einen Flug oder nur ein Hotel bei einem insolventen Veranstalter gebucht haben, haben keinen Versicherungsschutz. Sie können ihre Zahlungen sofort bei ihrer Bank reklamieren.
Auch Kunden, die ihre abgesagte Reise per Lastschrift bezahlt haben, können ihr Geld zurückholen. Voraussetzung ist, dass seit der Abbuchung noch keine acht Wochen vergangen sind.
Kunden, die den Reisepreis überwiesen haben, können ihr Geld nicht über die Bank zurückholen.
Weitere Infos finden Sie unter test.de/tc-insolvenz.