Nähere Informationen zur Kindertagespflege erteilt das Landratsamt
Schleiz. Bundesweit haben Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Ein Großteil der Eltern entscheidet sich dafür, ihre Kinder in Kindergärten mit Krippenbereich, wie sie flächendeckend im Saale-Orla-Kreis bestehen, betreuen zu lassen. Neben diesen Einrichtungen gibt es im Landkreis vier Kindertagespflegestellen bei Tagesmüttern. Diese verteilen sich auf Schleiz, die VG Seenplatte, die VG Triptis und die VG Oppurg. Aktuell stehen hier mehrere freie Plätze zur Verfügung.
Bei Interesse können Eltern Kontakt mit dem Landratsamt des Saale-Orla-Kreis aufnehmen. Sie erhalten dann die Kontaktdaten der infrage kommenden Tagesmütter. Es sollte ein persönlicher Kontakt zwischen Eltern und Tagesmutter gesucht werden, sodass sich die Eltern einen ersten Eindruck der Tagespflegestelle verschaffen und individuelle Fragen geklärt werden können. Die Betreuung erfolgt im Saale-Orla-Kreis derzeit familiennah im eigenen Haushalt der Tagesmutter.
Für die Betreuung in der Kindertagespflege wird über das Landratsamt ein Kostenbeitrag von den Eltern erhoben. Dieser variiert je nach Betreuungszeit und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Über Möglichkeiten der Übernahme dieses Beitrages durch das Jugendamt informiert das Landratsamt auf Anfrage.
Ansprechpartnerin für Eltern zum Thema Tagespflege im Saale-Orla-Kreis ist Sandra Steinmark, Telefon: (03663) 488-959, E-Mail: sozialplanung@lrasok.thueringen.de
Informationen zur Tagespflege
In der Tagespflege ist es möglich, Kinder bis zum Altern von maximal drei Jahren zu betreuen. Aufgrund der kleinen Gruppengröße von höchstens fünf Kindern ist es den Tagesmüttern möglich, sehr individuell auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen. Die Kinder lernen das Zusammensein in einer kleinen Gruppe kennen, was den späteren Übergang in eine Kita erleichtern kann.
Die Tagespflege bietet Eltern auch die Möglichkeit, Kinder schon vor dem ersten Geburtstag betreuen zu lassen, um beispielweise eine Ausbildung oder ähnliches fortzuführen.
Vor der Entscheidung, wie ihr Kind betreut werden soll, ist es für Eltern wichtig, über die genauen Betreuungsbedingungen informiert zu sein. In einer Tagespflegestelle betreut die Tagesmutter, die eine Qualifizierung zur Tagespflegeperson abgeschlossen hat oder eine anderweitige pädagogische Grundausbildung besitzt und vom Landratsamt nach Prüfung eine Pflegeerlaubnis erhält, bis zu fünf Kinder.
Die Eltern entscheiden sich nach einem persönlichen Kontakt, ob sie ihr Kind in eine der zur Verfügung stehenden Tagespflegestellen betreuen lassen möchten und stellen, wenn dies der Fall ist, einen Antrag beim Landratsamt. Circa 2 – 4 Wochen vor geplantem Beginn der Tagespflege wird ein Betreuungsvertrag zwischen Eltern, Tagesmutter und Landratsamt geschlossen. Dieser Vertrag ist wichtig für die Absicherung unter anderem der Versicherungsfragen für die Tagesmutter und auch die Kinder in der Tagespflegestelle. Alle weiteren individuell auf das Kind bezogenen Fragen, die für die Betreuung des Kindes von Bedeutung sind, klären die Eltern und die Tagesmutter direkt untereinander.
Quelle: Landratsamt SOK, Schleiz.