Schwarzbuch 2019/20 mit zwei Fällen aus Thüringen
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in der Bundeshauptstadt Berlin „Das Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung 2019/20“ vorgestellt.
„Im neuen Schwarzbuch werden erneut zahlreiche Beispiele für den sorglosen Umgang mit unseren Steuergeldern angeprangert. Wir Steuerzahler müssen für diese Nachlässigkeiten der öffentlichen Hand die Zeche zahlen“, erklärt Justus Kehrl, Vorstandsvorsitzender des Thüringer Bundes der Steuerzahler. „Wir fordern hier schnellstmöglich ein Umdenken und erwarten konkrete Ursachenanalysen, aber auch Schlussfolgerungen und Maßnahmen, um zukünftig solche Fehler zu vermeiden.“, so der Vorstandsvorsitzende.
In diesem Jahr lag der Schwerpunkt der Recherchen auf Kostenexplosionen im öffentlichen Bereich, aber auch auf teuren Annehmlichkeiten und der Imagepflege.
Zeitgleich mit der Vorstellung des Buches werden auf der Internetseite www.schwarzbuch.de die neuen Fälle im Netz veröffentlicht. Das Schwarzbuch selbst als auch die Internetseite berichten in diesem Jahr über 100 Fälle aus dem Bund und allen Bundesländern. „Gerade in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen gilt es, für einen sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern, für mehr Transparenz und Effizienz zu sensibilisieren“, so Kehrl abschließend.
Über folgende zwei Fälle aus Thüringen wird im neuen Schwarzbuch berichtet:
Erfurt (Seite 86) Vor dem Haupteingang des Thüringer Umweltministeriums steht eine Solaranlage in Form einer Sonnenblume. Das Problem: Die teure Solarsonnenblume steht die meiste Zeit im Schatten. Die Blume kostete mehr als 17.000 Euro einschließlich der „Pflanzkosten“.
Der Bund der Steuerzahler meint, es ist gut, dass ein solch hochwertiges Demonstrationsobjekt eine Nachnutzung gefunden hat. Kritisch sehen wir allerdings, dass dieses Ziel nur auf das Image des Ministeriums ausgerichtet ist und nicht tatsächlich zur Stromerzeugung eingesetzt wird.
Erfurt (Seite 50) Um seinen drei jungen Müttern unter den Landtagsabgeordneten die pflichtgemäße Teilnahme an den monatlichen Plenarsitzungen zu erleichtern, wurden über dem Plenarsaal ein Stillzimmer eingerichtet und ein Babysitterdienst bereitgestellt. Die jungen Mütter nehmen das Angebot jedoch nicht an. Der Bedarf für das gutgemeinte Angebot war vorher offenbar nicht ermittelt worden.
Die Einrichtung und Ausstattung des Stillzimmers mit Monitor (zur Verfolgung der Plenarsitzung), bequemen Sesseln, Wickelkommode, Telefon und Säuglingspflegemitteln kosteten 13.933,75 Euro.
Der Bund der Steuerzahler meint, vor Einrichtung und Ausstattung des Stillzimmers hätte zumindest eine Abstimmung mit den betroffenen jungen Müttern erfolgen müssen, um den Bedarf zu ermitteln. Denn: Eine noch so gut gemeinte Maßnahme ist unwirtschaftlich, wenn sie niemand nutzt.
Details zu den Fällen aus Thüringen finden Sie auf www.schwarzbuch.de
Autor: Bund der Steuerzahler Thüringen e.V.