Gera: Anmeldung für Schuljar 2020/21 ab 10. Dezember

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Gera: Anmeldung für Schuljar 2020/21 ab 10. Dezember

– Kinder, die im Zeitraum vom 02.08.2013 bis 01.08.2014 geboren wurden, werden im
Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig.

Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Gera erfolgt an den staatlichen Grundschulen der Stadt Gera am

Dienstag, den 10.12.2019 von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Welche Dokumente sind zur Anmeldung mitzubringen?

  • die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie
  • der Personalausweis oder der Reisepass mit Meldebestätigung
  • ggf. der Sorgerechtsbescheid
  • ggf. der Rückstellungsbescheid, bei erfolgter Rückstellung im Schuljahr 19/20

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular erhalten Sie am Anmeldetag in der jeweiligen Schule.

Wo ist Ihr Kind anzumelden?

Sie können innerhalb der Stadt Gera frei wählen, an welcher staatlichen Grundschule (oder einer Schule in freier Trägerschaft) Sie Ihr Kind anmelden. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einen Zweitwunsch zur Beschulung abzugeben. Dieser wird als verbindlich angesehen, wenn Ihrem Erstwunsch nicht entsprochen werden kann.

Hinweis:
Wurde kein Zweitwunsch angegeben und kann Ihrem Erstwunsch nicht entsprochen werden, wird im Einvernehmen zwischen dem Schulträger mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen eine alternative Schule (möglichst wohnortnah) angeboten, die noch über freie Schülerplätze verfügt.

Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme an einer bestimmten Schule ergibt sich mit Ihrer Anmeldung an dieser nicht!

Sollten an einer Schule mehr Kinder angemeldet werden als diese aufnehmen kann, hat das
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die anzuwendenden Aufnahmekriterien in
nachfolgender die Reihenfolge festgelegt:

1. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – das heißt, ein Kind wird an einer Grundschule aufgenommen, wenn diese die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt, die das Kind aufgrund seines sonderpädagogischen Förderbedarfes benötigt.

2. Geschwisterkind – das heißt, ein Kind wird an einer Schule aufgenommen, wenn ein oder mehrere Geschwisterkinder die jeweilige Grundschule besuchen und mindestens im folgenden Schuljahr noch besuchen werden.

3. Wohnortnähe – das heißt, ein Kind wird an einer Grundschule aufgenommen, wenn es ortsnah wohnt. Ortsnah wohnt ein Kind, wenn es im Bereich des bisherigen Schuleinzugsbereiches der jeweiligen Grundschule wohnt.

Die Aufnahme erfolgt durch den Schulleiter per Bescheid.

Schülerbeförderung

Einen Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten für Schüler kann gestellt werden, wenn der zurückzulegende Fußweg von der Wohnung zur nächstgelegenen aufnahmefähigen staatlichen Grundschule oder Förderschule mehr als 2 km beträgt.

Möglichkeit des Wegzuges

Ist ein Wegzug aus Gera vor Schuljahresbeginn 2020/2021 (d. h. bis zum 31.07.2020) geplant, be-steht trotzdem die Verpflichtung Ihr Kind an einer Geraer Grundschule anzumelden, da Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch Einwohner der Stadt Gera sind!

Möglichkeit zur vorzeitigen Anmeldung

Ein Kind, das am 30.06.2020 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern im Schuljahr 2020/2021 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Einen Bescheid erhalten Sie gem. § 120 (4) ThürSchulG erst nach dem 15.05.2020.

Möglichkeit zur Rückstellung

Ein Kind, das am 01.08.2020 mindestens 6 Jahre alt ist, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klasse 1 zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Dennoch besteht die Pflicht der Schulanmeldung. Der Antrag auf Zurückstellung kann erst nach der schulärztlichen Untersuchung gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter.

Beschulung bei einer Schule in freier Trägerschaft

Soll Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft beschult werden, melden Sie Ihr Kind bitte direkt dort an. Sie haben dann nur noch die Möglichkeit zur Abgabe eines Zweitwunsches an einer staatlichen Grundschule.

Die Schule in freier Trägerschaft setzt den Schulträger über Ihre Anmeldung bzw. Ihren Vertragsabschluss in Kenntnis.

Gastschulverhältnis

Beschulung an einer Schule außerhalb der Stadt Gera
Haben Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Gera und soll Ihr Kind an einer Schule außerhalb der Stadt Gera beschult werden, so muss Ihr Kind zwingend zuerst an einer staatlichen Grundschule in Gera angemeldet werden. Anschließend ist ein Gastschulantrag zu stellen.

Beschulung an einer Schule in der Stadt Gera
Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt Gera und soll Ihr Kind an einer Schule in Gera beschult werden, so muss die Anmeldung an der Grundschule der Heimatgemeinde erfolgen. Anschließend ist ein Gastschulantrag zu stellen.

Die Entscheidung wird durch das Staatliche Schulamt Ostthüringen erst nach Abschluss des Schulaufnahmeverfahrens getroffen!

Die Anmeldung kann an folgenden staatlichen Grundschulen stattfinden:

Schulname Adresse Telefon
Astrid-Lindgren-Grundschule Wagnerstraße 1

07552 Gera

4 22 93 58
Staatliche Grundschule „Otto Dix“ Gutenbergstraße 1

07548 Gera

2 62 61
Grundschule „Saarbachtal“ Scheubengrobsdorfer Str. 65A

07548 Gera

82 70 66
Hans-Christian-Andersen-Grundschule Fröbelstraße 2A

07548 Gera

3 12 57
Wilhelm-Busch-Grundschule Saalfelder Straße 24

07549 Gera

3 50 42
Erich Kästner Grundschule Otto-Worms-Straße 58

07549 Gera

3 30 86
Zwötzener Schule Fritz-Reuter-Straße 7

07551 Gera

3 22 28
Bergschule Ziegelberg 19

07545 Gera

8 32 49 77
Grundschule „Am Bieblacher Hang“ Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 1

07546 Gera

41 20 07
Pfortener Schule Plauensche Straße 165

07551 Gera

3 50 30
„Tabaluga“-Grundschule Carl-Zeiss-Straße 20

07552 Gera

4 20 42 24
Der Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in Gera endet für Schulanfänger im Schuljahr 2020/2021 am 29.08.2020.
Der 1. Schultag ist der 31. August 2020.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Bildung unter der Tel.-Nr. 838-3301 gern zur Verfügung.

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