Mit der Übernahme von fünf Linien des öffentlichen Personennahverkehrs im nördlichen Stadtgebiet von Gera durch die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH ergeben sich ab Dezember Änderungen im Schülerverkehr. Bereits ausgegebene Fahrkarten der Stadt Gera gelten dann nur noch innerhalb des Stadtgebietes. Schüler aus der Stadt Gera, die eine Schule im Landkreis Greiz besuchen, benötigen deshalb zusätzlich Fahrscheine des Landkreises. Wer bisher Fahrkarten des Landkreises Greiz genutzt hat, kann die Erstattung der Beförderungskosten auf dem Territorium der Stadt Gera beim Fachdienst Bildung (Gagarinstraße 68, 07545 Gera, Tel. 0365/838-3333) beantragen.
Bei Fragen zur Kostenerstattung für das Territorium des Landkreises Greiz wenden sich die Betroffenen bitte direkt an den zuständigen Bereich des Landratsamtes Greiz, Dr.-Rathenau-Platz 11,07973 Greiz, Telefon 03661/876-253.
Fragen zu Fahrplänen beantwortet die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH unter Telefon 03661 / 70 65 65 bzw. für die von ihr betriebenen Linien die GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH unter Telefon 0365 7390-111.